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Cannabis: Kommunen fordern Klarheit über Zuständigkeiten

Seit gut einem Monat darf in der Öffentlichkeit gekifft werden - es gibt allerdings Verbotszonen etwa in der Umgebung von Schulen und Spielplätzen. Doch wer kontrolliert die Einhaltung der Regeln?
Cannabis (Symbolbild)
Cannabispflanzen verschiedener Sorten stehen in einem Aufzuchtszelt. © Christian Charisius/dpa/Symbolbild

Die Städte und Gemeinden zwischen Harz und Nordsee mahnen mehr Tempo bei der Ausgestaltung des Cannabis-Gesetzes in Niedersachsen an. «Es sollte schnellstmöglich Klarheit geschaffen werden seitens des Landes in Hinblick auf die Zuständigkeiten», sagte der Vorsitzende der Oberbürgermeisterkonferenz des Niedersächsischen Städtetages, Claudio Griese (CDU), der Deutschen Presse-Agentur. Derzeit seien die Ordnungsämter der Kommunen personell nicht in der Lage, auch noch Kontrollen im Zusammenhang mit der Freigabe von Cannabis zu übernehmen, betonte der Oberbürgermeister von Hameln.

«Das ist auch das Stimmungsbild unter meinen Kolleginnen und Kollegen», sagte der Verwaltungschef. Viele fragten sich, wer das in ihrer Stadtverwaltung machen solle. «Wir kommen schon jetzt unseren eigenen Ansprüchen nicht hinterher.» Vielerorts gebe es in den kommunalen Behörden unbesetzte Stellen, gleichzeitig seien Probleme wie Obdachlosigkeit und Jugendkriminalität größer geworden. Griese betonte darüber hinaus, dass die Kommunen Gelder von Land und Bund benötigten, sollten sie mit der Kontrolle der Cannabis-Regeln zusätzliche Aufgaben übernehmen müssen.

Seit dem 1. April sind bundesweit Besitz und Anbau bestimmter Mengen von Cannabis für den privaten Konsum erlaubt. Wer 18 Jahre und älter ist, darf zu Hause bis zu 50 Gramm aufbewahren und draußen maximal 25 Gramm dabeihaben. Weitergabe und Verkauf bleiben verboten. Wo es nicht explizit untersagt ist, darf gekifft werden. Nicht erlaubt ist es, im Umkreis von Schulen, Spielplätzen sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen einen Joint zu rauchen. Von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr soll Cannabis zudem in Fußgängerzonen verboten sein.

In Niedersachsen ist bisher ungeklärt, wer die Kontrolle dieser Abstandsregeln übernimmt, ob dies etwa allein die Polizei oder die kommunalen Ordnungsämter machen. Auch ist bisher nicht geregelt, wer für die Cannabis-Anbauvereine zuständig ist. Nach den bisherigen Überlegungen könnte das Landwirtschaftsministerium diese Aufgabe übernehmen.

Im Land Bremen wird vom 1. Juli an das Verbraucherschutzressort für die Anbauvereine zuständig sein. Der Bremer Senat beschloss vor einer Woche einen entsprechenden Entwurf, der die Zuständigkeit regelt. Das Cannabis-Gesetz auf Bundesebene bestimmt nicht, welche Behörde auf Landesebene verantwortlich ist.

Einen Zeitplan für die Umsetzung des Cannabis-Gesetzes in Niedersachsen gibt es noch nicht. Regierungssprecherin Anke Pörksen sagte kürzlich der «Hannoverschen Allgemeinen Zeitung» (HAZ), dass auch in Niedersachsen ein Bußgeldkatalog zum Cannabis-Gesetz erarbeitet werde. «Die in diesem Bereich zuständigen Ministerien werden sich darüber untereinander abstimmen», sagte Pörksen. «Sinnvoll wären einheitliche Regelungen auch über Ländergrenzen hinweg, insbesondere in den norddeutschen Ländern.»

© dpa
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