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Drogenprozess: Richter fordert glaubhafte Geständnisse

Weil sie mit Drogen gehandelt haben sollen, stehen vier Männer seit Freitag vor dem Schweriner Landgericht. Bei 181 Fällen dauerte die Verlesung der Anklage rund eine Stunde.
Gerichtsmikrofone
Mikrofone und Kopfhörer auf einem Tisch in einem Gerichtssaal. © Jonas Walzberg/dpa/Symbolbild

Zum Auftakt eines Prozesses gegen vier Angeklagte, denen bandenmäßiger Handel mit Betäubungsmitteln vorgeworfen wird, haben sich die Beteiligten im Schweriner Landgericht zu einem Vorgehen mit umfassenden Geständnissen geeinigt. Dafür wurden am Freitag klare Strafzeiträume mit milderen Urteilen in Aussicht gestellt. Allen Angeklagten drohen im Verfahren mehrjährige Haftstrafen.

Den vier Männern im Alter von 26 bis 30 Jahren wird vorgeworfen, zwischen Mai 2019 und November 2023 in Schwerin mit Marihuana und Amphetamin im Kilogrammbereich sowie Kokain gehandelt zu haben. So sollen sie in 181 Fällen insgesamt knapp 440.000 Euro erwirtschaftet haben. Zum Prozessauftakt wurde die Anklage verlesen. In Anbetracht von 181 Fällen dauerte die Verlesung rund eine Stunde.

Nach einer Besprechung zwischen Richter, Staatsanwaltschaft, Verteidigern und Angeklagten und einer anschließenden Besprechung der Kammer wurde sich auf das weitere Verfahren verständigt. Dafür müssten allerdings glaubhafte Geständnisse der Angeklagten präsentiert werden, betonte der Richter. Sollten Zweifel an den Aussagen aufkommen, würde der Prozess neu aufgerollt werden.

Von den vier Männer ist einer bereits einschlägig vorbestraft. Der älteste Angeklagte soll als Oberhaupt maßgeblich verantwortlich für Organisation und Tatplanung der Drogengeschäfte gewesen sein, aber auch selber Ware verkauft haben. Ihm drohen bei einem glaubhaften Geständnis mindestens vier Jahre und neun Monate Haft. Den anderen Angeklagten soll er unter anderem Aufträge zum Abholen und Liefern der Ware erteilt haben. Sie sollen außerdem ihre Wohnungen für den Handel als Depot zur Verfügung gestellt haben. Der nächste Verhandlungstag ist der 23. Mai.

© dpa
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