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Gnade zum Fest: Weihnachtsamnestie in MV-Haftanstalten

In vielen Bundesländern können Gefangene derzeit auf Gnade des Staates hoffen, um ihre Haftzeit verkürzen zu lassen - weil bald Weihnachten ist. MV gehört dazu.
Weihnachtsamnestie
Auf einem mit einem Weihnachtsbaum geschmückten Gefängnisflur schließt ein Justizvollzugsbeamter eine Zellentür ab. © Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa

In den vier Gefängnissen Mecklenburg-Vorpommerns hat die diesjährige Amnestie zu Weihnachten begonnen. Von den derzeit rund 1000 Inhaftierten haben 33 die Chance auf vorzeitige Haftentlassung bis Jahresende, wie das Justizministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Die meisten Entscheidungen sind demnach gefallen, einige stehen noch aus. Im Jahr 2021 kamen laut Ministerium über die Weihnachtsamnestie 30 Häftlinge vor dem eigentlichen Haftende frei, im vergangenen Jahr 24.

«Die Weihnachtsbegnadigung soll insbesondere dazu dienen, vor den Feiertagen noch rechtzeitig Termine für notwendige Behördengänge zu organisieren, um so einen reibungslosen Übergang nach der Haft zurück in den Alltag zu gewährleisten», erläuterte Justizministerin Jacqueline Bernhardt (Linke). «Natürlich ist immer auch die Hoffnung damit verbunden, dass die Gefangenen im Kreise der Familie einen neuen Lebensabschnitt ohne weitere Straftaten beginnen.»

Die Bedingungen für eine Amnestie zum Fest sind streng. So können nur Gefangene mit Freiheitsstrafen oder Jugendstrafen unter zwei Jahren vorzeitig aus der Haft entlassen werden. Während der Haftzeit dürfen sie nicht negativ aufgefallen sein. Jährlich sind es dem Ministerium zufolge ein bis zwei Prozent aller Inhaftierten im Nordosten, die davon profitieren.

Bei der Weihnachtsamnestie geht es lediglich um einige Wochen Haft weniger. Von den Gefangenen kommt laut Ministerium nur in Frage, wer ohnehin zwischen dem 24. November 2023 und dem 5. Januar 2024 entlassen worden wäre. Die Anträge der Gefangenen werden durch sogenannte Gnadenbehörden geprüft.

© dpa
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