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Justiz schöpft mehr Vermögen von Kriminellen ab

Kriminelle sollen sich nicht an ihren Taten bereichern. Die Justiz hat bislang Bargeld, Kontostände und Luxusgegenstände im Blick - jetzt könnte es zunehmend um Kryptowährungen gehen.
Kryptowährung
Bitcoin (M) und Ethereum-Münzen sind auf einem Tisch angeordnet. © Fernando Gutierrez-Juarez/dpa/Symbolbild

Von Drogengeschäften bis zu Vermögens- und Eigentumsdelikten - die Justiz verfolgt das Prinzip, dass dem Täter nicht die Früchte seiner Tat bleiben sollen. Entsprechend haben die Staatsanwaltschaften in Sachsen-Anhalt im vergangenen Jahr gegen 2371 Menschen Maßnahmen der Vermögensabschöpfung vollstreckt, wie aus einer Bilanz der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hervorgeht. Damit seien rund acht Prozent weniger Menschen betroffen als im Jahr zuvor - es ging aber um mehr deutlich mehr Geld. Der Wert der sichergestellten Vermögensgegenstände stieg um 140 Prozent auf 1,31 Millionen Euro. Das eingezogene Vermögen betrug 11,96 Millionen Euro und damit gut ein Drittel mehr als im Vorjahr.

Hohe Beträge bei organisierter Kriminalität

«Die Vermögensabschöpfung ist nicht auf den Bereich der Betäubungsmittelkriminalität begrenzt, sondern wird oftmals auch bei Vermögens- und Eigentumsdelikten zur Rückgewinnungshilfe für die Geschädigten eingesetzt», erklärte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft. Bei Straftaten im Zusammenhang mit Drogen, gerade im Bereich der organisierten Kriminalität, würden allerdings regelmäßig höhere Abschöpfungsbeträge erzielt.

Sichergestellte Vermögensgegenstände können laut der Generalstaatsanwaltschaft einerseits Tatmittel wie Messer, Waffen oder auch Betäubungsmittel sowie durch Diebstahl oder betrügerisch erlangte Gegenstände etwa aus dem Versandhandel oder von Ebay sein. Die Bandbreite sei vielfältig. Sie reiche von Alltagsgegenständen bis zu Luxusautos und Luxusjachten. Zunehmend wird es aber auch digital.

Vermögensabschöpfung könnte an Bedeutung gewinnen

Aus Sicht der Staatsanwaltschaften wird die Vermögensabschöpfung künftig noch weiter an Bedeutung gewinnen. Dabei stehen sie auch vor neuen Herausforderungen wie dem Umgang mit Kryptowährungen. Bei Durchsuchungen sei es für die Beamten nicht leicht zu erkennen, ob der Täter Kryptowährungen besitze. Die Aufbewahrungsarten seien sehr vielfältig vom harmlosen Computerstick bis zu Papierwallets, hieß es. «Die Sicherung muss zügig erfolgen, da der Tatverdächtige, solange er noch unmittelbaren Zugriff hat, Bitcoins oder Ähnliches sehr schnell weiter transferieren kann.»

Außerdem können die Kryptowährungen starken Kursschwankungen unterliegen. Die Entwicklungen müssten beobachtet und gegebenenfalls Notveräußerungen geprüft werden. «Die Veräußerungen werden gegenwärtig durch das Landeskriminalamt in Amtshilfe für die Staatsanwaltschaften durchgeführt.» Eine Zentrale Verwertungsstelle für Kryptowährungen der Staatsanwaltschaften befinde sich in Sachsen-Anhalt im Aufbau.

Hohe Summe mit Kryptowährung in Halle

Die ersten Fälle gibt es längst. Die Staatsanwaltschaft Halle schöpfte im vergangenen Jahr in einem Steuerstrafverfahren zusammen über 1,3 Millionen Euro bei einem Beschuldigten und einem Unternehmen ab. Daneben sicherte sie im selben Verfahren Bargeld in fünfstelliger Höhe und diverse Kryptowährungen, insbesondere Bitcoins, im Wert von etwa 460.000 Euro, so die Generalstaatsanwaltschaft. Einem Sprecher der Staatsanwaltschaft Halle zufolge war das der Fall mit der höchsten Sicherstellungssumme bei Kryptowährungen.

Statistisch nicht erfasst wird, in welcher Höhe die Forderungen der Landeskasse tatsächlich eingetrieben werden, so die Generalstaatsanwaltschaft. Es sei auch nicht bekannt, welcher Anteil an die Verletzten der Straftaten ausgezahlt oder herausgegeben werde.

© dpa
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