Games Music Hörbücher Gymondo MyTone Alle Services
vodafone.de

Wann muss ich einer Einstellungsuntersuchung zustimmen?

Bewerbungsprozess geschafft, Vertrag unterschrieben und ab in den Job: Naja fast, denn plötzlich ordnet der neue Chef eine Einstellungsuntersuchung an. Ist das überhaupt erlaubt?
Untersuchung beim Arzt
Fachanwalt für Arbeitsrecht Peter Meyer

Manche Arbeitgeber wollen Bewerberinnen und Bewerber oder neu eingestellte Beschäftigte zur Einstellungsuntersuchung vorladen. Doch was wird da untersucht und warum ist das nötig? Und: Was sind Ihre Rechte in dieser Situation?

Es kommt vor allem darauf an, zu welchem Zeitpunkt und zu welchem Zweck eine Einstellungsuntersuchung gemacht wird. Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht, ordnet ein.

Fall 1: Arbeitsmedizinische Untersuchungen

Geht es um den Gesundheitsschutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz, können Arbeitgeber in bestimmten Fällen arbeitsmedizinische Untersuchungen verlangen. Etwa, wenn ein Bewerber für eine Tätigkeit vorgesehen ist, die ihn bestimmten gesundheitlichen Risiken aussetzen würde: «Wenn Sie jemanden im Gesundheitsbereich einstellen wollen und der hat mit allergenen Stoffen im Labor zu tun, dann wird man ihn testen dürfen, zum Beispiel darauf, ob er Asthma hat», sagt Meyer. In solchen Fällen ist es dem Fachanwalt zufolge gerechtfertigt, eine Eignungsuntersuchung durchzuführen, um festzustellen, ob der Bewerber für den Job gesundheitlich geeignet ist.

Fall 2: «Nice to have»-Untersuchungen

Bei dieser Art von Untersuchungen geht es etwa um Persönlichkeitstests oder Screenings auf bestimmte Verhaltensweisen, die aus der Sicht des Arbeitgebers für den Arbeitsplatz relevant sein könnten. Arbeitgeber dürfen solche Untersuchungen laut Meyer nicht ohne die freiwillige Zustimmung eines Bewerbers oder einer Bewerberin durchführen. Die Einhaltung der Persönlichkeitsrechte und des Datenschutzes sei hierbei von entscheidender Bedeutung. Was Bewerber beachten sollten: Solche Untersuchungen können natürlich Einfluss auf den Entscheidungsprozess des Arbeitgebers haben.

Fall 3: Einstellungsuntersuchungen nach dem Bewerbungsprozess

Wer während der Bewerbungsgespräche oder im Arbeitsvertrag keine Zustimmung zur Durchführung einer Einstellungsuntersuchung gegeben hat, ist auch nicht verpflichtet, sich einer solchen Untersuchung zu unterziehen, so Meyer. Eine entsprechende Zustimmungserklärung müsse zudem genau erläutern, welche Untersuchungen durchgeführt werden, welchen Zweck sie haben und wie die Ergebnisse verwendet werden.

Zur Person: Peter Meyer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
Tanzshow „Let's Dance“
Tv & kino
«Let's Dance»: Eine Popängerin muss abtanzen
Matthias Glasner
Tv & kino
Deutscher Filmpreis: Goldene Lola für «Sterben»
Schauspieler Heinz Hoenig
People news
Management: Heinz Hoenig mit Herzproblem im Krankenhaus
Eine Frau hält ein Smartphone in der Hand
Das beste netz deutschlands
Instagram und Threads: So sehen Sie wieder Politik-Inhalte
GigaTV Home Sound: Das kann Vodafones Premium-TV-Box mit integriertem Soundsystem
Das beste netz deutschlands
GigaTV Home Sound: Das kann Vodafones Premium-TV-Box mit integriertem Soundsystem
Ein Mann bedient sein Smartphone aus dem Bett
Das beste netz deutschlands
iPhone: Apple will Verschlaf-Problem beim Wecker lösen
1899 Hoffenheim - RB Leipzig
Fußball news
In Unterzahl: Leipzig kassiert spätes 1:1 in Hoffenheim
Ein Mann im Rollstuhl arbeitet an Laptop im Büro
Job & geld
Versicherer kann BU-Zahlung nicht einfach einstellen