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Internetauftritte als «Officer» untersagt: Polizist klagt

Ein Kommissar ist auf sozialen Medien als «Officer» unterwegs. Sein Arbeitgeber hat damit ein Problem, sieht Schäden für das Ansehen der Polizei. Es folgt ein Verbot. Dagegen wehrt sich der Beamte.
Gericht
Akten liegen vor einem Prozess in einem Landgericht auf dem Tisch. © Swen Pförtner/dpa/Symbolbild

Das Verwaltungsgericht Berlin beschäftigt sich am Montag (11.00 Uhr) mit der Klage eines Berliner Polizisten, dem eine Nebentätigkeit auf sozialen Medien untersagt worden ist. Der Kommissar ist unter dem Namen «Officer» zum Beispiel bei Tiktok aufgetreten. Dabei hatte er auch ein Interview mit einem bekannten Clan-Mitglied geführt und dieses dabei geduzt. Im Juni 2022 untersagte die Polizei ihm sämtliche Social-Media-Auftritte mit Polizeibezug und forderte ihn auf, seine Beiträge und den Profilnamen zu löschen.

Diese Entscheidung wurde im Eilverfahren vom Verwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt. Der Polizist will den Fall jedoch grundsätzlich klären lassen und hat Klage eingereicht. Über diese wird nun mündlich verhandelt. Eine Entscheidung könnte nach Angaben eines Gerichtssprechers noch am selben Tag folgen.

© dpa
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