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Staatsanwälte überprüfen alte Cannabis-Verfahren

Seit einem Monat sind Besitz und Anbau von Cannabis nach bestimmten Regeln erlaubt. Bei Verstößen drohen Strafen. Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat bereits neun Verfahren eingeleitet.
Cannabis (Symbolbild)
Cannabispflanzen verschiedener Sorten stehen in einem Aufzuchtszelt unter künstlicher Beleuchtung in einem Privatraum. © Christian Charisius/dpa/Symbolbild

Nach der Legalisierung des Cannabis-Besitzes und der rückwirkenden Straffreiheit zum 1. April hat die Hamburger Staatsanwaltschaft 90 noch nicht vollstreckte Geldstrafen erlassen. Aus Straf- oder Untersuchungshaft sei seit dem Inkrafttreten des Gesetzes niemand entlassen worden, erklärte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Liddy Oechtering. Im Ermittlungsbereich überprüft die Behörde noch 77 Verfahren, bei denen die Gefahr besteht, dass vormals Beschuldigte wegen eines inzwischen verjährten Delikts verhaftet werden. 280 derartige Verfahren hat die Staatsanwaltschaft bereits gesichtet. Überprüft werden auch die Akten von rund 1500 Verfahren, bei denen die Beschuldigten bei Kontrollen angehalten werden könnten.

Auch nach dem neuen Gesetz müssen bestimmte Verstöße geahndet werden. Bei der Hamburger Staatsanwaltschaft sind seit dem 1. April bereits neun neue Verfahren eingeleitet worden. Zu den konkreten Vorwürfen gegen die Beschuldigten konnte Oechtering nichts sagen.

Die Hamburger Polizei kann noch keine verlässlichen Zahlen zu ihren Maßnahmen und möglichen Gesetzesverstößen vorlegen. «Ich kann allerdings signalisieren, dass wir in Hamburg bislang keine Besonderheiten wie Hotspots oder ähnliches festgestellt haben», sagte ein Polizeisprecher. Kurz vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes hatte die Polizei erklärt, dass sie im Umgang mit den Bürgern zunächst auf Information und Kommunikation setze. Man werde bei Kontrollen mit dem gewohnten Augenmaß vorgehen, Straftaten jedoch konsequent verfolgen.

Nach dem Cannabis-Gesetz dürfen über 18-Jährige zu Hause bis zu 50 Gramm aufbewahren und draußen maximal 25 Gramm Marihuana oder Haschisch mit sich führen. Es geht explizit um den Eigengebrauch. Ein Gramm Cannabis reicht in etwa für drei Joints. Weitergabe und Verkauf bleiben verboten. Zu Hause - nicht im Kleingarten - dürfen außerdem drei Pflanzen angebaut werden. Samen, Pflanzen und geerntetes Cannabis müssen gegen Diebstahl und vor dem Zugriff von Kindern geschützt werden, beispielsweise mit abschließbaren Schränken und Räumen.

© dpa
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