Die 43-Jährige soll im März 2021 nach Deutschland zurückgekehrt sein, ihr Ehemann soll sich in kurdischer Haft befinden. Der Frau wird vorgeworfen, sich an einer «ausländischen terroristischen Vereinigung als Mitglied beteiligt zu haben». Zudem soll sie ein Kriegsverbrechen gegen Eigentum begangen und gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen haben.
Die 43-Jährige soll 2014 mit ihren damals zwei und drei Jahre alten Töchtern nach Syrien ausgereist sein und sich mit ihrem Ehemann, gegen den ebenfalls Ermittlungen laufen und der im Ausland in Haft sitzt, dem «Islamischen Staat» angeschlossen haben.
Bis Frühjahr 2017 soll die Frau mit ihrem Ehemann in einer Wohnung gelebt haben, deren vorherige Bewohner vor dem IS geflohen oder von der Organisation vertrieben worden sein sollen. Sie soll außerdem ein funktionsfähiges Scharfschützengewehr besessen haben.
Bei der 62-Jährigen soll es sich um die Schwiegermutter, bei dem 39 Jahre alten Angeklagten um den Schwager der 43-Jährigen handeln. Beide sollen 2015 ein Auto gekauft und dieses mit Gepäck an die türkisch-syrische Grenze gebracht haben, wo der Ehemann der 43-Jährigen es erhielt, was letztlich dem IS zugutekam. Die 62-Jährige soll ihren Sohn zudem mit Geldbeträgen von rund 460 Euro bis 7500 Euro unterstützt haben.
Für die Beteiligung in einer ausländischen terroristischen Vereinigung drohen laut OLG Freiheitsstrafen von einem bis zu zehn Jahren. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gelte die Unschuldsvermutung.