Steht ein Arbeitnehmer vor der Versetzung an einen anderen Arbeitsort, sollte sein erster Blick dem Arbeitsvertrag gelten. Hier stehen unter Umständen bereits Klauseln, die Versetzungsmöglichkeiten einschränken können. Ansonsten setzen Arbeitsgerichte häufig Grenzen in Hinblick auf die Zumutbarkeit einer Versetzung, vor allem, was die Entfernung des neuen Arbeitsplatzes vom alten angeht.