Fälle, in denen der Arbeitgeber eine ungerechtfertigte Abmahnung ausspricht, kommen gar nicht so selten vor. Und da die eine Abmahnung durchaus eine Gefährdung des Arbeitsplatzes darstellt, sollte sie nicht auf die leichte Schulter genommen werden.
Wenn ein Arbeitnehmer der Meinung ist, dass die gegen ihn ausgesprochene Abmahnung tatsächlich unberechtigt ist, dann hat er zunächst einmal die Möglichkeit, Einsicht in seine Personalakte zu nehmen.
Wenn ein Arbeitnehmer der Meinung ist, dass die gegen ihn ausgesprochene Abmahnung tatsächlich unberechtigt ist, dann hat er zunächst einmal die Möglichkeit, Einsicht in seine Personalakte zu nehmen.


