Urlaubsentgelt
Arbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Im Bundesurlaubsgesetz (BurlG) sind diese Ansprüche geregelt. Darüber hinaus können weitere Einzelheiten zum Urlaubsentgelt in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder im Arbeitsvertrag geregelt werden.
Wichtig! Prüfen Sie diese Details, bevor Sie ihren Arbeitsvertrag unterzeichnen.
Grundgehalt
Grundlage für das Urlaubsentgelt ist das Durchschnittseinkommen. Arbeitnehmer, die ein festes monatliches Einkommen haben, bekommen dieses auch während ihres Urlaubs.
Zuschläge: Auch Zuschläge, die direkt auf die Arbeit bezogen sind, wie Gefahren- oder Schichtzulagen, Provisionen, Sachbezüge oder Umsatzbeteiligungen, werden weiterbezahlt.
Gehalt auf Stundenbasis
Arbeitnehmer, die ihr Gehalt auf Stundebasis erhalten, beziehen als Urlaubsentgelt den Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen vor dem Urlaubsbeginn.
Keine Berücksichtigung: Einmalige Zahlungen oder Überstundenvergütungen werden für das Urlaubsentgelt nicht angerechnet.
Urlaubsgeld
Im Gegensatz zum Urlaubsentgelt ist das Urlaubsgeld eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Ein gesetzlicher Anspruch besteht daher nicht, es sei denn, es gibt dementsprechende Klauseln im Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag.
Betriebliche Übung: Hat der Arbeitgeber in drei aufeinanderfolgenden Jahren Urlaubsgeld gezahlt, besteht ein Anspruch aus betrieblicher Übung.
Urlaubsabgeltung
Der Urlaub dient der Erholung, daher können sich Arbeitnehmer ihren Urlaub nicht auszahlen lassen. Eine Ausnahme tritt dann ein, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird, der Arbeitnehmer aber noch Urlaubsanspruch hat. In diesem Fall können sich Arbeitgeber den Resturlaub auszahlen lassen.