Wer von Urlaubsgeld spricht, meint meist die Entgeltfortzahlung, also die Weiterzahlung des Lohns beziehungsweise des Gehalts während des Urlaubs. Zur Entgeltfortzahlung ist der Arbeitgeber auch tatsächlich verpflichtet. Das ist beim Urlaubsgeld wiederum nicht der Fall. Was es damit und auch mit dem sperrigen Begriff Urlaubsabgeltung auf sich hat, erfahren Sie in unseren Tipps.