Eine Sonderstellung nimmt die forensische Psychiatrie ein. Sie ist ein Spezialgebiet der Psychiatrie, das sich mit Fragen an der Schnittstelle von Recht und Psychiatrie befasst. In der forensisch-psychiatrischen Praxis stehen vor allem die Begutachtung sowie die Behandlung psychisch kranker Rechtsbrecher im Vordergrund. Die Verantwortung ist dabei besonders hoch, denn der forensische Psychiater entscheidet beispielsweise, ob ein Mehrfachtäter nach Verbüßung der Haftstrafe in Sicherungsverwahrung genommen wird.
Der Psychiater oder "Arzt für Psychiatrie" hat nach dem Medizinstudium eine mindestens vierjährige Ausbildung in der Psychiatrie und ein Jahr in einer neurologischen Klinik absolviert. Außer in Kliniken arbeiten forensische Psychiater auch als Gutachter vor Gericht, beurteilen die Schuldfähigkeit von Tätern, erstellen Entlassungsprognosen und verfolgen die Entwicklung des Entlassenen in der Phase der Resozialisierung.
Lange Ausbildungszeit zum Gerichtsmediziner
Daneben gibt es das große Gebiet der Rechtsmedizin, auch forensische Medizin oder Gerichtsmedizin genannt. Wer als Rechtsmediziner arbeiten will, muss nach einem Medizinstudium eine entsprechende fünfjährige Facharztausbildung absolvieren.
Professor Peter H. Schmidt, der am Institut für Forensische Medizin der Universität Frankfurt am Main als Rechtsmediziner arbeitet, hat diese Ausbildung durchlaufen: "Man erwirbt sich in diesen Jahren sehr viel theoretisches Wissen", sagt er. "Vor allem aber lernt man bei jedem Fall, den man bearbeitet, neu hinzu."






