Sein hauptsächliches Arbeitsgebiet ist die Klärung von Todesursachen. Während sich der Pathologe mit Toten befasst, die eines natürlichen Todes gestorben und bei deren Krankengeschichte noch Fragen offen geblieben sind, wird der Rechtsmediziner hinzu gezogen, wenn die Todesart unklar ist oder ein offensichtlich gewaltsamer Tod vorliegt.
"Wenn die Ermittlungsbehörden eine solche Vermutung haben, werden Rechtsmediziner zum Fundort gerufen", so Schmidt. "Dann geht es darum, alle Hinweise zu sehen, damit nichts Wichtiges verloren geht. In diesem Moment konzentriere ich mich ganz auf meine Arbeit und gehe innerlich auf Distanz zu der Tatsache, dass da ein Mensch zu Tode gekommen ist."
Verbrechensaufklärung hat Vorrang
Lässt sich die Todesursache nicht eindeutig klären, wird eine gerichtliche Leichenöffnung angeordnet, die dann im Rechtsmedizinischen Institut stattfindet. Im Gegensatz zur klinischen Sektion durch den Pathologen haben Angehörige in diesem Fall kein Widerspruchsrecht, da Verbrechensaufklärung und Rechtssicherheit im Vordergrund stehen.
Nach Erfahrung von Professor Schmidt wird dabei streng auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geachtet. Das heißt, Sektionen werden nur in den Fällen durchgeführt, in denen die Befunde als Grundlage der rechtlichen Bewertung unverzichtbar sind. "Zudem bemühen wir uns, den Toten seinen Angehörigen nach allen Untersuchungen in einem würdigen Zustand zu übergeben." Zwei bis zu sechs Stunden dauert eine Sektion bei einem Tötungsdelikt, bevor alle Befunde untersucht und dokumentiert sind.






