Es gibt keinen pauschalen Rechtsanspruch auf Abfindung. Der "goldene Handschlag" kann allerdings Ergebnis eines Sozialplans, eines Kündigungsschutzprozesses oder eines Aufhebungsvertrags sein. Arbeitsgerichtsprozesse werden häufig per Vergleich beendet - mit einer Abfindungszahlung.
Wichtige Frist beachten
Wer die Kündigung bekommen hat, muss sich sputen. Nur drei Wochen haben Arbeitnehmer Zeit, dagegen zu klagen. Andernfalls gilt die Kündigung auch bei Formfehlern. Dann ist es auch meistens zu spät für Abfindungsverhandlungen.
Höhe der Abfindung
Im Prinzip ist es Verhandlungssache, wie lukrativ der endgültige Abschied von der Firma wird. Das Kündigungsschutzgesetz geht von einem halben Monatsgehalt je Beschäftigungsjahr aus. Wenn die Kündigung unwirksam, eine Weiterbeschäftigung aber nicht zumutbar ist, dürfen Gerichte bis zu zwölf Monatsverdienste als Abfindung festsetzen. Entscheidend ist nicht nur das Fixgehalt. Sondervergütungen wie 13. und 14. Monatsgehälter, Tantiemen, Boni, Nachtarbeitszuschläge und Provisionen sind anteilig zu berücksichtigen.




