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Wettbewerbsverbote: Die verkaufte Karriere

Mit strikten Wettbewerbsverboten wollen Firmen den Wechsel ihrer Mitarbeiter zur Konkurrenz verhindern. Zum Nulltarif ist der Treueschwur allerdings nicht zu haben.

 
 
Wettbewerbsverbote: Die verkaufte Karriere

© aboutpixel.de / Rainer Sturm

 

Firmen lassen sich einiges einfallen, um wechselwillige Mitarbeiter zu halten.

 
 
Die Krise ist alles andere als überstanden, in den Auftragsbüchern noch jede Menge Platz - und doch herrscht in den Chefetagen der deutschen Wirtschaft bereits so etwas wie Torschlusspanik. Auch wenn der Aufschwung nur langsam in Fahrt kommt, zeichnet sich jetzt schon ab: Die deutsche Industrie hat ein dramatisches Nachwuchsproblem.

Selbst im Krisenjahr 2009 blieben nach einer aktuellen Studie des Vereins Deutscher Ingenieure etwa 34 000 Technikerstellen unbesetzt. Die Personaler suchen händeringend nach qualifizierten Nachwuchskräften. Auch in anderen Bereichen ist die Lage prekär. Nach Angaben des Deutschen Industrie- und Handelskammertages betrachtet derzeit jedes siebte Unternehmen den Fachkräftemangel als größtes Risiko für den kommenden Aufschwung

Für Jobsuchende ist diese Situation Segen und Fluch zugleich: Einerseits schmeichelt es natürlich, von mehreren Unternehmen umworben zu werden und bei den Gehaltsverhandlungen mit diesem Pfund wuchern zu können. Andererseits müssen Fach- und Führungskräfte damit rechnen, dass ihr neuer Arbeitgeber alles daran setzen wird, ein Abwandern der neu gewonnenen Spezialisten zur Konkurrenz zu verhindern - und den Vertrag mit strengen Wettbewerbsverboten ausstattet.

Auszeit für Aufsteiger

Wer ein solches Verbot missachtet und dennoch beim Erzrivalen anheuert, riskiert empfindliche Strafen oder sogar das Aus in seinem Anschlussjob. Da gute Alternativjobs oft nur bei der Konkurrenz zu finden sind, haben Wettbewerbsverbote - gerade in technischen Berufen - das Zeug zum echten Karrierekiller. Denn selbst ausgewiesene IT-Experten oder begnadete Pharmakologen dürften nach einer mehrjährigen Zwangspause nicht mehr über das Know-how verfügen, das in der Branche erwartet wird. Vom einstigen Wettbewerbsvorteil ist dann nichts mehr übrig.

Wohl auch aus diesem Grund sind die Anforderungen, die der Gesetzgeber an die Wirksamkeit solcher Klauseln stellt, relativ hoch. Der Beliebtheit von Wettbewerbsverboten tut dies zwar keinen Abbruch. Doch die Fehlerquote ist immens. "80 Prozent aller Wettbewerbsverbote sind angreifbar", sagt Alexander Bartz, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Kliemt & Vollstädt in Düsseldorf. Fachkräfte, die sich beruflich verändern wollen, tun daher gut daran, ihren Arbeitsvertrag eingehend unter die Lupe zu nehmen.

Wie Arbeitnehmer von fehlerhaften Klauseln profitieren - und wann es besser ist, sich an die Abmachung mit dem Chef zu halten.
 
 
Weiter: Wann Wettbewerbsverbote erlaubt sind
 
 
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