Kündigung nur gültig mit Unterschrift
Der Arbeitnehmer muss die Kündigung auf Papier erhalten. Außedem muss sie von einem zur Kündigung berechtigten Vorgesetzten unterschrieben sein.
Betriebsrat muss zustimmen
Gibt es im Betrieb einen Betriebsrat, muss der ebenfalls eine schriftliche Erklärung über die Kündigung bekommen. Der Betriebsrat hat dann sieben, bei einer fristlosen Kündigung drei Tage Zeit, zur Kündigung Stellung zu nehmen.
Drei Wochen Widerspruchszeit
Erhält ein Arbeitnehmer die schriftliche Kündigung, hat er drei Wochen Zeit, beim zuständigen Arbeitsgericht schriftlich Klage einzureichen.
Kein Anrecht auf Abfindung
Ein weit verbreiteter Irrtum: Eine Kündigung ist nicht mit einem Anrecht auf Abfindung verbunden. Geld bekommt ein Arbeitnehmer nach der Kündigung nur in Ausnahmefällen.
Klage oder Abfindung
Bei betriebsbedingten Kündigungen stellen Arbeitgeber die Betroffenen oft vor die Wahl: Klage oder Abfindung. Verzichtet ein Arbeitnehmer auf die Klage, bekommt er eine Abfindung. Als Richtwert werden meist 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses angesetzt.