Attest erst am vierten Tag
Spätestens am vierten Krankheitstag muss der Arbeitgeber ein ärztliches Attest bekommen. Informiert werden sollte der Arbeitgeber in jedem Fall sofort.
Rechtzeitig krankmelden! Verspätete Krankmeldungen können zu einer Abmahnung und sogar zur Kündigung führen.
Keine Auskunftspflicht
Ihr Chef braucht den Grund Ihrer Krankheit nicht zu kennen, es sei denn, Sie haben vielleicht schon Kollegen angesteckt.
Zweifel beim Arbeitgeber Hat der Arbeitgeber Zweifel an der Krankheit, kann er den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) beauftragen, den Angestellten zu untersuchen.
Arzttermin
Ein Arzttermin stellt nicht automatisch von der Arbeit frei. Ganz im Gegenteil: Arztbesuche sollen in der Freizeit erledigt werden. Ganz wichtig: Vorher klären, wie kulant der Arbeitgeber in dieser Frage ist.
Keine Sorge! Das gilt natürlich nicht für akute Erkrankungen
Krank im Urlaub
Wer als Angestellter im Urlaub krank wird, sollte sich schnell um einen Attest kümmern und den Arbeitgeber informieren. Denn dann können die verlorenen Urlaubstage nachgeholt werden.
Krankheit kein Schutz vor Kündigung
Trotz allem schützt eine Erkrankung nicht vor einer Kündigung, sondern kann sogar der Grund dafür sein. Kann ein Arbeitgeber nachweisen, dass die Fehlzeiten dem Unternehmen schaden, ist eine Kündigung möglich.
Macht die Arbeit krank? Droht eine Kündigung, sollte geklärt werden, ob der Arbeitsplatz schuld an der Erkrankung ist.