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Rechte im Job

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Krank geschrieben, aber richtig

© www.aboutpixel.de / Sven Brentrup

 

Wer mit einer Grippe zu Hause bleibt, schont auch die Kollegen.

 
 
 

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Attest erst am vierten Tag

 
Spätestens am vierten Krankheitstag muss der Arbeitgeber ein ärztliches Attest bekommen. Informiert werden sollte der Arbeitgeber in jedem Fall sofort.
 
Vorsicht
Rechtzeitig krankmelden! Verspätete Krankmeldungen können zu einer Abmahnung und sogar zur Kündigung führen.
 

Keine Auskunftspflicht

 
Ihr Chef braucht den Grund Ihrer Krankheit nicht zu kennen, es sei denn, Sie haben vielleicht schon Kollegen angesteckt.
 
Info
Zweifel beim Arbeitgeber Hat der Arbeitgeber Zweifel an der Krankheit, kann er den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) beauftragen, den Angestellten zu untersuchen.
 

Arzttermin

 
Ein Arzttermin stellt nicht automatisch von der Arbeit frei. Ganz im Gegenteil: Arztbesuche sollen in der Freizeit erledigt werden. Ganz wichtig: Vorher klären, wie kulant der Arbeitgeber in dieser Frage ist.
 
Info
Keine Sorge! Das gilt natürlich nicht für akute Erkrankungen
 

Krank im Urlaub

 
Wer als Angestellter im Urlaub krank wird, sollte sich schnell um einen Attest kümmern und den Arbeitgeber informieren. Denn dann können die verlorenen Urlaubstage nachgeholt werden.
 

Krankheit kein Schutz vor Kündigung

 
Trotz allem schützt eine Erkrankung nicht vor einer Kündigung, sondern kann sogar der Grund dafür sein. Kann ein Arbeitgeber nachweisen, dass die Fehlzeiten dem Unternehmen schaden, ist eine Kündigung möglich.
 
Info
Macht die Arbeit krank? Droht eine Kündigung, sollte geklärt werden, ob der Arbeitsplatz schuld an der Erkrankung ist.
 
 
 
 
 
 
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