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Rechte im Job

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Bei Kündigung Abfindung aushandeln

© aboutpixel.de / Uwe Dreßler

 

Im Fall einer Kündigung gibt es nicht automatisch auch eine Abfindung.

 
 
 

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Keine Zeit verlieren

 
Nach einer Kündigung hat der Arbeitnehmer 21 Tage Zeit, dagegen Klage einzureichen. Nach Ablauf der drei Wochen ist die Kündigung rechtswirksam, ganz egal, ob sie Fehler enthält oder nicht. Auch eine Abfindung lässt sich danach kaum noch aushandeln.
 

Arbeitsgericht

 
Landet der Fall vor dem Arbeitsgericht, lassen sich Arbeitgeber oft auf einem Vergleich mit dem Arbeitnehmer ein, um Rechtssicherheit zu haben. Dann muss noch die Höhe der Abfindung verhandelt werden.
 
Info
Rückkehr an den Arbeitsplatz: Wer seinen Job wiederhaben will, lässt es auf ein Verfahren ankommen. Doch selbst im Erfolgsfall kehren nur wenige Arbeitnehmer tatsächlich an ihren alten Arbeitsplatz zurück.
 

Höhe der Abfindung

 
Bei betriebsbedingten Kündigungen gilt die Faustregel "0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses". Doch das kann in jedem Unternehmen und in jedem Fall anders gehandhabt werden.
 
URL
Abfindungsrechner: http://www.sueddeutsche.de/app/jobkarriere/abfindungsrechner/
 

Tarifverträge und Vereinbarungen

 
Unter Umständen sind in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen festgelegt, dass bei Jobverlust eine entsprechende Entschädigung gezahlt wird.
 

Finanzamt

 
Es gibt noch einen Wermutstropfen, wenn es um die Abfindung geht: Die Zeiten, in denen Abfindungen zumindest geringer besteuert waren, sind leider lange vorbei. Es wird die komplette Einkommenssteuer fällig.
 
Info
Weitere Abzüge: Von der Abfindung werden auch Sozialversicherungsbeiträge abgezogen.
 
 
 
 
 
 
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