Arcor
  • RSS
  • Newsletter
  • Hilfe
  • Kontakt
 Suchen
 Suchen
  • Themen
  • E-Mail & SMS
  • Dienste
  • Shop
  • Geschäftskunden
  • Kundenservice
  • Angebot der Woche
  • DSL
  • LTE
  • Handy & Smartphone
  • Surfstick & Tablet
  • Privatkunden
  • Geschäftskunden
 
  • Aktuell
  • Regio
  • Unterhaltung
  • Auto
  • Reise
  • Sport
  • PC & Technik
  • Games
  • Geld & Job
  • Ratgeber
  • Lifestyle
  • Liebe & Flirt
  • Shop

 

Startseite > Geld & Job > Karriere > Rechte im Job
 

Rechte im Job

Artikel bewerten:
Schließen
 
 

 
Kündigung in der Probezeit

© <a href="http://www.aboutpixel.de/foto/coffee-break-iii/dommy_de/99555" target="_blank">aboutpixel.de / Thomas Pieruschek</a>

 

In der Probezeit müssen sich neue Mitarbeiter bewähren. Das klappt nicht immer.

 
 
 

1 / 5

 
 

Kündigung nach kurzer Zeit möglich

 
In der Probezeit kann dem Mitarbeiter jederzeit kurzfristig gekündigt werden - ganz egal aus welchen Gründen. Die Kündigungsfrist beträgt in der Probezeit gerade mal zwei Wochen
 
Info
Auf Fristen achten: Die Frist gilt von dem Tag an, an dem der Mitarbeiter das Kündigungsschreiben erhält.
 

Kein Kündigungsschutz in den ersten sechs Monaten

 
Auch wenn die Probezeit nur auf zwei Monate festgesetzt wird, kann der Arbeitsvertrag innerhalb der ersten sechs Monate ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Nach der Probezeit verlängert sich nur die Kündigungsfrist von zwei auf vier Wochen.
 

Wechsel auf eigenes Risiko

 
Das Kündigungsschutz sieht keinen Kündigungsschutz für Mitarbeiter in der Probezeit vor, die für die neue Stelle einen sicheren Arbeitsplatz aufgegeben haben.
 
Info
Info: Auch bei betriebsbedingten Kündigungen trifft es normalerweise Mitarbeiter in der Probezeit als erste.
 

Gehalt

 
Gibt es keinen Tarifvertrag, können Arbeitgeber Mitarbeitern in der Probezeit ein niedrigeres Gehalt bezahlen. Doch das Gehalt darf auf keinen Fall mehr als ein Drittel unter dem Tariflohn liegen.
 
Info
Gehaltserhöhung: Bei niedrigerem Gehalt in der Probezeit sollte man eine bereits vereinbarte Gehaltserhöhung nach der Probezeit im Vertrag festhalten.
 

Urlaub

 
Arbeitnehmer in der Probezeit erwerben zwar ganz regulär Anspruch auf Urlaub, aber es macht unter Vorgesetzten und Kollegen keinen guten Eindruck, gleich in der Probezeit mehrere Tage Urlaub am stück zu beantragen.
 
Info
Freie Tage: Arbeitgeber verhängen für die Probezeit oft generell eine Urlaubssperre, gewähren aber aus Kulanz unter Umständen freie Tage.
 
 
 
 
 
 
Zurück Nach oben Artikel per Mail senden Drucken
 
 
 
 

 

Geld & Job

  • Job & Karriere
  • Private Finanzen
  • Sprüche kloppen!
  • Aktuell
  • Ratgeber
  • Wie werde ich?
  • Berufe im Überblick
  • Urteile Arbeitsgericht
  • Gehaltsrechner
  • Surftipps Beruf
  • Bewerbung
  • Tipps fürs Vorstellungsgespräch
  • Geld & Gehalt
  • Rechte im Job
  • Tipps fürs Studium

 

 
 

Prozesskosten-Rechner

Rechtsstreit

 
 

Traumjob

Traumjob

Finden Sie jetzt den Job, der zu Ihnen passt!

  • Geben Sie einfach ein Stichwort ein und sofort erhalten Sie passende Angebote.
 

News Private Finanzen

Sehr viele Vermögensgegenstände werden auf Hartz-IV-Leistungen angerechnet, so auch Münzsammlungen. Foto: Arno Burgi

Gericht: Münzsammlung wird auf Hartz- IV angerechnet

Jeder Hartz-IV-Empfänger muss all seine Vermögensgegenstände beim Jobcenter angeben. Haben... mehr

 

BGH: Keine Gebühren bei Verweigerung von Bankeinzug

Karlsruhe (dpa/tmn) - Der BGH kippt eine Gebührenklausel, die Bankkunden benachteiligt. Doch... mehr

 

Was bei Anleihen wichtig ist

Viele Staatspapiere sind derzeit nicht attraktiv. Manche bringen zu wenig Rendite, andere sind... mehr

 

Mit Aktien trotz Krise Geld verdienen

Wer sein Geld an der Börse investiert, braucht inmitten der Schuldenkrise besonders starke... mehr

 

Urteil: Hartz-IV-Empfänger müssen Untermieter melden

Hartz-IV-Empfänger müssen Untermieter melden: Ein Mann aus dem nordrhein-westfälischen... mehr

 
 

Arcor-Finanzrechner

Sparen Sie Geld mit den Arcor-Finanzrechnern!

Sparen Sie bares Geld!

Schmeißen Sie Ihr Geld nicht zum Fenster raus, und sparen Sie mit den Arcor-Finanzrechnern! Finden Sie die günstigsten KFZ-Kredite, Girokonten, Kredikarten und vieles mehr! mehr

 
 Go
 
 
  • Sitemap
  • AGB
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Jugendschutz
  • Partnerprogramm
  • Unternehmen
  • Presse
  • Jobs