Kündigung nach kurzer Zeit möglich
In der Probezeit kann dem Mitarbeiter jederzeit kurzfristig gekündigt werden - ganz egal aus welchen Gründen. Die Kündigungsfrist beträgt in der Probezeit gerade mal zwei Wochen
Auf Fristen achten: Die Frist gilt von dem Tag an, an dem der Mitarbeiter das Kündigungsschreiben erhält.
Kein Kündigungsschutz in den ersten sechs Monaten
Auch wenn die Probezeit nur auf zwei Monate festgesetzt wird, kann der Arbeitsvertrag innerhalb der ersten sechs Monate ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Nach der Probezeit verlängert sich nur die Kündigungsfrist von zwei auf vier Wochen.
Wechsel auf eigenes Risiko
Das Kündigungsschutz sieht keinen Kündigungsschutz für Mitarbeiter in der Probezeit vor, die für die neue Stelle einen sicheren Arbeitsplatz aufgegeben haben.
Info: Auch bei betriebsbedingten Kündigungen trifft es normalerweise Mitarbeiter in der Probezeit als erste.
Gehalt
Gibt es keinen Tarifvertrag, können Arbeitgeber Mitarbeitern in der Probezeit ein niedrigeres Gehalt bezahlen. Doch das Gehalt darf auf keinen Fall mehr als ein Drittel unter dem Tariflohn liegen.
Gehaltserhöhung: Bei niedrigerem Gehalt in der Probezeit sollte man eine bereits vereinbarte Gehaltserhöhung nach der Probezeit im Vertrag festhalten.
Urlaub
Arbeitnehmer in der Probezeit erwerben zwar ganz regulär Anspruch auf Urlaub, aber es macht unter Vorgesetzten und Kollegen keinen guten Eindruck, gleich in der Probezeit mehrere Tage Urlaub am stück zu beantragen.
Freie Tage: Arbeitgeber verhängen für die Probezeit oft generell eine Urlaubssperre, gewähren aber aus Kulanz unter Umständen freie Tage.