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Rechte im Job

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Im Job kürzer treten

© <a href="http://www.pixelio.de/details.php?image_id=489967&amp;mode=search" target="_blank">Konstantin Gastmann / pixelio.de</a>

 

Die Entscheidung zum Downshifting sollte gut überlegt sein.

 
 
 

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Anspruch

 
Jeder Arbeitnehmer hat nach Paragraph 8 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes Anspruch darauf, seine Arbeitsstunden zu verringern. Voraussetzung ist allerdings, dass der Arbeitnehmer schon mindestens sechs Monate angestellt ist und das Unternehmen mehr als 15 Mitarbeiter hat.
 

Antrag

 
Im schriftlichen Antrag legt der Arbeitnehmer fest, wie viele Stunden er monatlich weniger arbeiten möchte. Das Gehalt wird dann anteilig um die reduzierten Arbeitsstunden gekürzt.
 
Info
Fristen: Der Antrag muss mindestens drei Monate vor Beginn der gewünschten Reduzierung schriftlich abgegeben werden.
 

Letztes Wort beim Chef

 
Downshifting ist nur mit Zustimmung des Vorgesetzten möglich. Sprechen betriebliche Gründe - egal welcher Art - gegen eine Reduzierung der Arbeitszeit, kann Ihr Vorgesetzter den Antrag ablehnen. Das muss aber schriftlich und einen Monat vor der geplanten Reduzierung passieren.
 

Finanzielle Einbußen

 
Haben Sie für sich geklärt, dass eine Reduzierung der Arbeitszeit das geeignete Mittel für Sie ist? Dann sollten Sie sich auch darüber im Klaren sein, welche finanziellen Einbußen diese Entscheidung nach sich zieht.
 
Vorsicht
Einbahnstraße: Downshifting lässt sich nicht so leicht rückgängig machen. Das ist erst möglich, wenn im Unternehmen eine geeignete Vollzeitstelle frei wird.
 

Vorstellungsgespräch

 
Bewerben Sie sich nach der Reduzierung der Arbeitszeit auf einen neuen Job, sollten Sie sich für das Vorstellungsgespräch eine gute Begründung für Ihr Downshifting zurechtlegen.
 
 
 
 
 
 
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