Finanzielle Hilfen
Neben Elterngeld und Kindergeld können Studierende mit Kind, die BAföG beziehen, noch einen Kinderbetreuungszuschlag zum BAföG beantragen.
Kinderbetreuungszuschlag Hier werden Studierende mit einem zusätzlichen monatlichen Betrag von bis zu 113 Euro zur bisherigen Förderung bezuschusst.
Kinderbetreuung
Neben Beratungsangeboten bieten viele Hochschulen auch Betreuungsmöglichkeiten an. Informationen dazu gibt es beim jeweiligen Studentenwerk, bei den akademischen Beratungszentren, bei der Studentenvertretung oder bei Elternservicebüros für Studierende mit Kind.
Teilzeitstudium
Studierende mit Kind, die ein Vollzeitstudium zeitlich nicht mehr bewältigen, können an manchen Universitäten ein Teilzeitstudium beantragen, ohne dass ihnen die Exmatrikulation droht.
Fernstudium
Neben dem universitären Teilzeitstudium bietet sich für Studierende mit Kind auch ein Fernstudium an. Dank eines flexiblen Studiensystems können Lerninhalte selbständig und nach freier Zeiteinteilung erarbeitet werden.
Sonderregelungen
Studierende mit Kind, die das Studium an ihrer angestammten Universität weiterführen wollen, können je nach Universität und Studiengang bestimmte Sonderregelungen in Anspruch nehmen. Das können ein Erlass der Studiengebühren oder auch Erleichterungen bei den Prüfungen sein.