Wer wird gefördert?
Einen KfW-Studienkredit kann jeder Vollzeit-Student mit deutscher Staatsbürgerschaft beantragen. Zum Finanzierungsbeginn dürfen Studierende nicht älter als 30 Jahre sein und dürfen noch über keinen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss verfügen.
Finanzierungsumfang
Der KfW-Studienkredit läuft in der Regel zehn Semester, kann aber auf 14 Semester ausgedehnt werden. Monatlich können zwischen 100 und 650 Euro abgerufen werden. Das Darlehen beträgt also maximal 54.600 Euro. Zwei Mal jährlich, zum 1. April und zum 1. Oktober, kann der Darlehensbetrag angepasst oder die Auszahlung gestoppt werden.
Kreditvergabe: Die KfW verlangt bei der Vergabe von Studienkrediten keine Sicherheiten von Studierenden.
Antrag
Der Antrag für den Studienkredit kann bis zu drei Monate vor Förderungsbeginn gestellt werden. Mit dem Antrag gehen Sie zu einem Vertriebspartner der KfW, der Sie berät und Ihre Angaben prüft, bevor sie an die KfW weitergeleitet werden.
Laufzeit
Der KfW-Studienkredit läuft bis zu 33 Jahre und sechs Monate. Diese Zeit umfasst die Auszahlungsphase, die Karenzphase und die Tilgungsphase. In der Auszahlungsphase sind nur die Zinsen fällig. Nach der letzten Auszahlung haben Sie mindesten sechs und bis zu 23 Monate Zeit, mit der Tilgung zu beginnen. Außerplanmäßige Tilgungen sind jederzeit möglich.
Zinssatz
Der aktuelle Zinssatz des KfW-Studienkredits liegt bei 3,47%. Die Verzinsung ist variabel und basiert auf dem 6-Monats-EURIBOR (European Interbank Offered Rate). Er wird zum 1. April und 1. Oktober für jeweils ein halbes Jahr festgelegt. Der Höchstzinssatz ist auf 8,33% festgelegt.