Antrag auf den Studienplatz
Noch bevor es zur Klage kommt, sollte man darauf achten, dass der Antrag auf den Studienplatz keine Formfehler enthält, sondern fristgerecht und vollständig abgegeben wurde. Ansonsten macht eine Klage keinen Sinn!
Kapazitäts-Antrag
Kommt der Ablehnungsbescheid von der Uni, ist der erste Schritt der sogenannte Kapazitäts-Antrag. Darin wirft man der Hochschule vor, nicht alle möglichen Studienplätze vergeben zu haben.
Form: Um den Kapazitäts-Antrag zu stellen, reicht ein formloses Schreiben.
Eilantrag beim Verwaltungsgericht
Gleichzeitig mit dem Kapazitäts-Antrag stellt man einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht. Darin wird die Universität aufgefordert, den Bewerber vorläufig zuzulassen.
Ungewisser Start: Falls sich das eigentliche Verfahren länger hinzieht, können Bewerber so unter Umständen zumindest schon anfangen zu studieren. Vorläufig heißt aber auch, dass der Studienplatz wieder entzogen werden kann.
Größe des Studiengangs und der Uni
Bei großen Studiengängen wie Medizin oder Pharmazie ist die Zahl der klagenden Studienbewerber natürlich deutlich höher als in Exotenfächern und an kleineren Hochschulen.
Klage streuen: Bewerber auf Plätze in großen Studiengängen müssen flexibel sein und sollten mehrere Universitäten verklagen, um ihre Chancen auf einen Studienplatz zu erhöhen.
Losverfahren
Wer mit einer Studienplatzklage vor Gericht hat, erhält damit noch nicht automatisch einen Studienplatz. Stattdessen werden die Plätze im Losverfahren vergeben.
Chancen: Auch hier gilt wieder, dass die Chancen sich für den Einzelnen verschlechtern, je mehr Anwärter auf einen Studienplatz geklagt haben.
Gesamtkosten
Wenn sie mehrere Hochschulen verklagen, sich einen Rechtsanwalt nehmen und trotzdem vor Gericht verlieren, kann es teuer werden. Daher sollten Sie sich vorher genau überlegen, ob sich eine Studienplatzklage für Sie lohnt oder ob Sie vielleicht die Zeit eines Wartesemesters sinnvoll nutzen können.
Es läppert sich: Pauschal lässt sich nicht sagen, wie teuer Sie eine Studienplatzklage zu stehen kommt. Je nachdem, wie weit das Verfahren fortgeschritten ist, können die Kosten zwischen 50 und deutlich über 1000 Euro betragen. Verklagt man mehrere Unis, wird es dementsprechend teurer.