Der Ehering, das Jawort, die ewige Treue - sie gehören zur Hochzeit stets dazu. Nicht unbedingt nötig ist dagegen das Standesamt: Seit dem 1. Januar 2009 können sich Paare auch nur in der Kirche trauen lassen. Das ist aber nur in der katholischen Kirche möglich. Denn dort ist die Trauung ein Sakrament und damit eine Handlung vor Gott, die auch ohne staatliche Bestätigung funktioniert.

«Wir haben keine kirchliche Trauung, sondern nur einen Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung», erklärt Oberkirchenrat Reinhard Mawick von der Evangelischen Kirche in Deutschland. Zu diesem Gottesdienst müssten die Eheleute die Trauurkunde vom Standesamt mitbringen, das sei elementar. Bei den Katholiken spielt die Urkunde vom Standesamt keine wesentliche Rolle.

Als der Gesetzgeber das Verbot, nur kirchlich zu heiraten, 2009 kippte, geschah staatsrechtlich gesehen nichts. «Religiöse Zeremonien zur Eheschließung haben juristisch überhaupt keine Relevanz», sagt Mawick. Michael Feil, Referent für Ehe und Familie beim Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, schätzt die Lage ähnlich ein: «Aus staatlicher Sicht hat die kirchliche Trauung einen rein privaten Charakter.»

Denn nur in der Zivilehe, also der Ehe vor dem Standesamt, gelten die üblichen gesetzlichen Regelungen, erklärt die Juristin Verena Mittendorf von der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins. Das seien die Unterhaltsverpflichtungen gegenüber dem Partner und den Kindern, erbrechtliche Ansprüche, Rentenansprüche, steuerrechtliche Vorteile während der Ehe sowie nach dem Tod.

Außerdem hätten in einer Ehe automatisch beide leiblichen Eltern das Sorgerecht für das Kind. Bei gar nicht oder nur kirchlich getrauten Paaren habe lediglich die Mutter das Sorgerecht, egal ob sie mit dem leiblichen Vater des Kindes zusammenlebt. Lasse sich ein standesamtlich getrautes Paar scheiden, müsse es außerdem den gemeinsamen Hausrat gerecht aufteilen, so Mittendorf. Solche Dinge können rein kirchlich getraute Paare auch in einem Ehevertrag regeln. Darin sollten Vereinbarungen zum Unterhalt, zu Immobilien oder zum Sorgerecht getroffen werden.

Sinnvoll sei eine Trauung ohne Standesamt zum Beispiel für Verwitwete, die auf die Witwenrente angewiesen sind, sagt Mittendorf. Diese verlören sie durch eine neue Zivilehe. Auch andere Ansprüche, etwa Unterhalt eines Partners nach einer Scheidung, verfielen bei einer neuen Zivilehe. «In solchen Fällen muss man aber auch erst mal schauen, ob die Kirche Geschiedene überhaupt trauen will.»

Praktische Unterschiede zwischen der kirchlichen Trauung mit und ohne Standesamt gebe es nur im Vorfeld, sagt Feil. Vor jeder kirchlichen Heirat werde das Paar zum Gespräch mit dem Pfarrer geladen. Ohne Trauschein vom Staat fallen die Vorgespräche etwas aufwendiger aus. Die Kirche müsse prüfen, ob die Ehe überhaupt geschlossen werden darf. «Vieles hat ja sonst das Standesamt vorher schon abgeprüft.»

Wer meint, die ausschließlich kirchliche Heirat biete in erster Linie ein romantisches Event, dem macht Feil einen Strich durch die Rechnung: «Wenn jemand eigentlich gar keine Ehe im Sinn der Kirche eingehen will, sondern nur ein 'Brimborium' haben möchte, kommt letztlich gar keine gültige kirchliche Ehe zustande.»

Website der Deutschen Bischofskonferenz

Website der Evangelischen Kirche in Deutschland

Wenige heiraten ohne Standesamt

Nur wenige Deutsche heiraten bislang ausschließlich kirchlich. So haben sich 2010 insgesamt 382 047 Paare getraut. Davon haben 48 458 in der katholischen Kirche geheiratet - 717 von ihnen verzichteten auf das Standesamt. Das geht aus den Statistiken der Deutschen Bischofskonferenz hervor. Seit 1875 galt das sogenannte kirchliche Voraustrauungsverbot: Bismarck hatte im Personenstandsgesetz Paaren Strafen angedroht, die zuerst vor den Pastor statt vor den Standesbeamten treten wollten. Seit 2009 gilt das Gesetz nicht mehr.

 
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