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LKA: Internetbetrüger versuchen es gleich noch mal

Die Dreistigkeit der Täterinnen und Täter erstaunt bei Internetdelikten immer wieder. Vor einer besonderen Unverfrorenheit warnen derzeit Ermittlungsbehörden. Des Verbrechens zweiter Teil.
LKA: Internetbetrüger versuchen es gleich noch mal
Neue Masche: Kriminelle geben sich als Polizei aus und versuchen durch erneute Nachrichten glaubwürdig zu machen, dass ihre Opfer verlorenes Geld zurückbekommen könnten. © Karl-Josef Hildenbrand/dpa/dpa-tmn

Opfer von Internetbetrug jeglicher Art sollten in der Folgezeit des jeweiligen Delikts wachsam bleiben. Denn nach einem Phishing-Vorfall, einem Warenbetrug oder einem Enkeltrick könne es sein, dass die Täterinnen und Täter ihr Opfer gleich wieder per E-Mail, SMS oder Messenger kontaktierten. Davor warnt das Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen.

Die neuerlichen Nachrichten sollen den Eindruck erwecken, von offizieller Stelle wie etwa der Polizei oder anderen Behörden verschickt worden zu sein. Die Masche basiert auf Täterwissen: Es wird Bezug auf die vorhergehende Straftat genommen, etwa durch das Nennen von Namen, Schadenssummen oder anderen Details.

Ist das Geld doch nicht endgültig verloren?

Damit versuchen die Kriminellen, ihre Nachrichten glaubwürdig zu machen - und gaukeln ihren Opfern etwa vor, dass sie ihr verlorenes Geld zurückbekommen könnten.

Das Ziel hinter der Kontaktaufnahme lautet aber tatsächlich noch mehr Phishing oder ein weiterer Trickbetrug, erklärt das LKA. Die Täterinnen und Täter würden versuchen, an weitere Konto-, Ausweis- und Zugangsdaten zu gelangen, ihre Opfer auf gefälschte Webseiten zu locken oder wieder zu Überweisungen zu bewegen.

Nicht antworten, keine Anweisungen befolgen

Deshalb sollten Empfängerinnen und Empfänger keinesfalls auf solche Nachrichten antworten oder Anweisungen darin befolgen, rät das LKA. Weder die Polizei noch andere Behörden würden Geschädigte einer Straftat etwa per Messenger kontaktieren und zu den genannten Handlungen auffordern.

Betroffene, die solche Nachrichten erhalten haben, sollten sich damit an ihre örtliche Polizeidienststelle wenden. Wer sensible Daten preisgegeben oder gar Geld überwiesen hat, sollte seine oder ihre Bank kontaktieren und im Anschluss Anzeige bei der Polizei erstatten.

© dpa
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