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Arbeitnehmer-Sparzulage: Einkommensgrenze steigt 2024 an

Vom Staat etwas zum Vermögensaufbau dazubekommen? Für Geringverdiener ist das möglich - mit der sogenannten Arbeitnehmer-Sparzulage. Ab dem kommenden Jahr profitieren davon mehr Menschen.
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Ab dem kommenden Jahr können mehr Menschen von der Arbeitnehmer-Sparzulage profitieren. © Christin Klose/dpa-tmn

Bis zu 122 Euro pro Jahr: So viel schießt der Staat Sparerinnen und Sparern mit vergleichsweise geringem Einkommen zu ihren Sparprodukten maximal zu.

Voraussetzung ist, dass das Geld in ein Produkt für vermögenswirksame Leistungen oder einen Bausparvertrag fließt. Was jetzt neu ist: Mehr Menschen können vom Zuschuss profitieren. Denn die Verdienstgrenzen werden 2024 angehoben.

Bislang durften ledige Steuerzahler nicht mehr als 17 900 Euro steuerpflichtiges Einkommen pro Jahr erhalten, um ihren Bausparvertrag bezuschusst zu bekommen. Bei anderen gültigen Sparprodukten lag die Grenze bei 20 000 Euro.

2024 wird die Grenze für beides auf 40 000 Euro angehoben. Für Verheiratete verdoppelt sich die Einkommensgrenze entsprechend auf 80 000 Euro. Damit können deutlich mehr Menschen in den Genuss der Zulage kommen.

Beantragung mit Steuererklärung

Die Sparzulage muss mit der Einkommensteuererklärung beantragt werden und wird bei Bewilligung vom zuständigen Finanzamt festgesetzt. Dabei müsse der Antrag «spätestens nach vier Jahren der Investition gestellt und die vermögenswirksamen Leistungen durch das Anlageinstitut bescheinigt werden», erklärt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler.

Ausgezahlt wird die Zulage allerdings selbst bei Bewilligung durch das Finanzamt nicht direkt. Die gewährten Beträge würden vielmehr angesammelt und erst dann am Stück ausgezahlt, wenn entsprechende Bedingungen der Sparprodukte erfüllt sind - etwa die Erreichung der Sperr- und Rückzahlungsfristen, so der Bund der Steuerzahler.

Beispielrechnung schafft Klarheit

Und wie viel Förderung gibt es jetzt konkret? 20 Prozent der angelegten vermögenswirksamen Leistungen gibt der Staat hinzu, sofern diese 400 Euro pro Jahr nicht übersteigen. Für die Anlage in einem Bausparvertrag gibt es 9 Prozent Zuschuss, sofern die jährliche Anlagesumme 470 Euro nicht übersteigt.

Wer also in beide Anlageformen den zulässigen Höchstbetrag investiert, bekommt für seine vermögenswirksamen Leistungen höchstens 80 Euro Zulage pro Jahr (20 Prozent von 400 Euro). Für den Bausparvertrag gibt es noch einmal rund 42 Euro jährliche Zulage (9 Prozent von 470 Euro). Damit können insgesamt höchstens 122 Euro jährliche Sparzulage fließen.

© dpa
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