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Finanzvertrieb an Uni: Verträge nicht vorschnell abschließen

Auf dem Campus kostenlose Bewerbungstrainings angeboten bekommen? Das mag für Studierende zunächst verlockend klingen. Doch Verbraucherschützer warnen vor einer Masche. Was Sie wissen sollten.
Alltag in der Uni
Verbraucherschützer warnen vor Angeboten zu kostenlosen Seminaren, mit denen Vertriebler Altersvorsorge- und Versicherungsprodukte an die Studierenden verkaufen wollen. © Felix Kästle/dpa-tmn

Bewerben Finanzvertrieblerinnen und -vertriebler auf dem Uni-Campus Seminare und Web-Seminare etwa zu Bewerbungen, dienen diese Studierenden nicht immer nur zur Information. Darauf weist die Verbraucherzentrale Brandenburg hin.

«Aus unserer Beratungserfahrung wissen wir, dass Vertriebsmitarbeitende gezielt Studierende ansprechen und sie beispielsweise mit kostenlosen Seminaren zu einem Bewerbungstraining locken», so Sylvia Schönke, Leiterin des Beratungszentrums der Verbraucherzentrale in Potsdam. «Ist der Kontakt einmal hergestellt, versuchen die Vertriebler, ihre Altersvorsorge- und Versicherungsprodukte an die Studierenden zu verkaufen - obwohl diese sich oft nicht am Bedarf der jungen Leute ausrichten.»

Studierende sollten nichts voreilig unterzeichnen

Von übereilten Vertragsschlüssen zu Finanz- und Versicherungsprodukten rät die Verbraucherzentrale Brandenburg Studierenden ab. Insbesondere vom Abschluss der demnach häufig empfohlenen Rürup-Rentenversicherungen sowie von einer Kombination von Altersvorsorgeprodukten mit einer Risikoabsicherung wie der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. Für Verbraucherinnen und Verbraucher sei es Schönke zufolge immer sinnvoll, Risikoabsicherung und den Kapitalaufbau zu trennen.

Ein Rürup-Vertrag ist zudem nicht kündbar, das Geld wird am Ende der Ansparphase ausschließlich als monatliche Rente ausgezahlt. Die Sparenden müssten der Verbraucherzentrale Brandenburg zufolge aufgrund der dabei herangezogenen Kalkulationsgrundlagen der Versicherer oft 95 Jahre und älter werden, bis sie ihre Einzahlungen in Form von Renten zurückerhalten hätten. Eine Auszahlung des angesparten Kapitals in einer Summe sei bei Rürup-Verträgen nicht möglich.

«Ein Rürup-Vertrag bindet Vermögen jahrelang auch in Situationen, in denen man sich vielleicht einen flexibleren Umgang mit seinem Geld wünscht, beispielsweise für die Immobilienfinanzierung, eine berufliche Umorientierung oder eigene Kinder», informiert Schönke. Das zentrale Vertriebsargument der Steuervorteile wiege bei näherer Betrachtung alle mit dem Produkt verbundenen Nachteile nicht auf.

© dpa
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