Games Music Hörbücher Gymondo MyTone Alle Services
vodafone.de

Haushaltsnahe Aufwendungen erst nach Einzug absetzbar

Ob Gartenarbeit oder Putzhilfe: Wer im eigenen Haushalt professionelle Unterstützung bekommt, kann Teile der anfallenden Kosten von der Steuer absetzen. Unter bestimmten Bedingungen jedenfalls.
Haushaltsnahe Aufwendungen erst nach Einzug absetzbar
Ob im Garten oder im Haus: Um Kosten für Umgestaltungen steuerlich geltend machen zu können, müssen Sie bereits in dem Haushalt wohnen. © Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa

Gerade im Frühjahr ist im Garten viel zu tun. Wer die Arbeiten nicht selbst verrichten kann oder will, beauftragt dafür gerne Profis. Die Kosten können steuerlich geltend gemacht werden - sie gehören in die Anlage «Haushaltsnahe Aufwendungen» der Steuererklärung. Wichtig ist aber: Sie müssen die Immobilie zu dem zugehörigen Garten bereits bewohnen. Andernfalls wird Ihnen der Steuerabzug versagt.

Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler rät daher, insbesondere Neubauten zügig zu beziehen und möglicherweise anfallende Gartenarbeiten erst nach der Fertigstellung der Immobilie ausführen zu lassen. Dafür muss das Haus aber schon bewohnbar, die wesentlichen Rohbauarbeiten abgeschlossen sein. «Ein Gebäude gilt noch nicht als fertiggestellt, wenn Türen, Fußböden und Innenputz fehlen», sagt Karbe-Geßler.

Handwerkerleistungen von Dienstleistungen abgrenzen

Egal, ob der Garten erst hergestellt werden muss oder nur umgestaltet werden soll: Erd- und Pflanzarbeiten können als Handwerkerleistungen von der Steuer abgesetzt werden. Genauer gesagt werden 20 Prozent der gezahlten Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten berücksichtigt - bis zu einem Höchstbetrag von 1200 Euro.

Lassen Sie in Ihrem Garten Unkraut jäten, die Hecke schneiden oder den Rasen mähen, sind das keine Handwerkerleistungen, sondern haushaltsnahe Dienstleistungen. Auch hier können Sie 20 Prozent der Kosten von der Steuer absetzen - die Grenze liegt bei 4000 Euro.

Wichtig ist, dass Steuerzahler für die Arbeiten eine entsprechende Rechnung zu den Arbeiten vorweisen können und die Forderung per Überweisung bezahlt haben. Barzahlungen berücksichtigen Finanzämter nicht.

Übrigens: Nicht nur für die Absetzbarkeit von Gartenarbeiten wird vorausgesetzt, dass Steuerzahlerinnen und Steuerzahler die zugehörige Immobilie schon bewohnen. Diese Bedingung gilt grundsätzlich für sämtliche haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen.

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
Prinz Harry
People news
Prinz Harry feiert Jubiläum der Invictus Games in London
«Planet der Affen: New Kingdom»
Tv & kino
Der neue «Planet der Affen» - Die Reise geht weiter
Eurovision Song Contest -  Bambie Thug
Musik news
Irischer Act beim ESC muss Körperbemalung ändern
Ein WLAN Symbol hängt an einer Decke
Das beste netz deutschlands
So nutzen Sie Ihr Android-Smartphone als WLAN-Repeater
Google Pixel 8a im Hands-on: Was kann das neue Google-Phone?
Handy ratgeber & tests
Google Pixel 8a im Hands-on: Was kann das neue Google-Phone?
Apple Pencil Pro: Was kann der neue Eingabestift?
Handy ratgeber & tests
Apple Pencil Pro: Was kann der neue Eingabestift?
Manuel Neuer
Fußball news
Wembley-Revival geplatzt: FC Bayern verliert dramatisch
Hausarztpraxis - Krankenversicherung
Job & geld
Krankenversicherung zu teuer: So wird der Beitrag bezahlbar