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Nebenkosten zu hoch? Rechner hilft bei Abrechnungscheck

Ob Nachzahlung oder Erstattung: Die Überprüfung der Betriebskostenabrechnung kann für Mieterinnen und Mieter sinnvoll sein. Nicht selten gibt es Fehler. Ein Rechner kann dabei helfen.
Eine Abrechnung mit einem Hausmodell
Sind die Betriebskosten unauffällig oder gibt es starke Abweichungen im bundesweiten Durchschnitt? Das ermittelt der Online-Rechner des DMB. © Florian Schuh/dpa-tmn

Noch im vergangenen Jahr die Betriebskostenabrechnung vom Vermieter erhalten? Dann kann es sinnvoll sein, sich dieses Dokument einmal in Ruhe anzuschauen. Sind die Zahlen plausibel? Haben Sie womöglich zu viel bezahlt? Mögliche Einwände müssen Mieterinnen und Mieter nämlich innerhalb eines Jahres nach Zugang der Abrechnung beim Vermieter hinterlegen.

Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund (DMB) empfiehlt Betroffenen allerdings, sich nicht so lange Zeit zu lassen und die Abrechnung besser zeitnah zu prüfen oder prüfen zu lassen. Für eine erste Analyse kann der Betriebskostencheck des DMB eine gute Hilfe sein.

Rechner bietet Ansatzpunkte, keine individuelle Prüfung

Dort können Mieterinnen und Mieter sämtliche relevante Gebäudedaten sowie die einzelnen Nebenkostenpositionen der Abrechnung eingeben. Diese Daten vergleicht der Rechner dann mit dem bundesweiten Durchschnitt und ermittelt, ob die Betriebskosten des Wohngebäudes im Vergleich unauffällig sind oder ob es starke Abweichungen gibt.

Mit Hilfe des Betriebskostenchecks könnten zwar «keine verbindlichen Überprüfungen der Abrechnungen oder der einzelnen Kostenhöhen durchgeführt werden», sagt Jutta Hartmann. Abweichungen von den Durchschnittswerten können Mietern sowie Beratern von Mietervereinen oder Verbraucherzentralen aber Hinweise bieten, einzelne Positionen einmal genauer zu prüfen. Die Ergebnisseite des Checks können sich Mieterinnen und Mieter zu diesem Zweck als PDF-Datei herunterladen und mit zum Termin nehmen.

Verspätete Nachforderungen verfallen

Gut zu wissen: Nach Ablauf des Abrechnungszeitraums haben Vermieter zwölf Monate Zeit, um die Betriebskostenabrechnung zu erstellen. Häufig gilt das Kalenderjahr von Januar bis Dezember als Abrechnungsperiode. In diesen Fällen ist also der 31. Dezember des Folgejahres die Deadline für die Nebenkostenabrechnung des Vorjahres.

Haben Vermieter die Nebenkostenabrechnung für 2022 also nicht im vergangenen Jahr erstellt und den Mietern zukommen lassen, können sie etwaige Nachzahlungen nur noch dann von ihnen verlangen, wenn sie die Verzögerung nicht selbst verschuldet haben - etwa aufgrund eines verzögerten gemeindlichen Bescheids. Möglicherweise zu viel gezahlte Beiträge müssen sie den Mietparteien aber dennoch erstatten.

© dpa
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