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BGH: Urteil im Wolfsmasken-Prozess ist rechtskräftig

Die Tat sorgte in München für Angst: Eine Elfjährige wurde 2019 in ein Gebüsch gezerrt und schwer missbraucht, von einem Mann mit Wolfsmaske. Nun hat der Bundesgerichtshof in dem Fall entschieden.
BGH: Urteil im Wolfsmasken-Prozess ist rechtskräftig
Der wegen schweren sexuellen Missbrauchs angeklagte Mann steht im Landgericht im Verhandlungssaal. © Sven Hoppe/dpa

Das Urteil im sogenannten Wolfsmasken-Prozess wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in München ist rechtskräftig. Die Revision des Angeklagten gegen eine Entscheidung des Landgerichts München I sei bis auf marginale Korrekturen verworfen worden, da sie keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben habe, teilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe mit. Der Mann hatte im Juni 2019 eine damals Elfjährige in ein Gebüsch gezerrt und dort schwer missbraucht. Dabei trug er eine Wolfsmaske. Das Landgericht verhängte eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren samt Sicherungsverwahrung.

Mit dem Spruch des BGH wurde ein Strafverfahren abgeschlossen, das sich über mehrere Jahre erstreckt hat. Das Landgericht hatte den Mann bereits 2021 nach einem Geständnis zu zwölf Jahren Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt, wegen schweren sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung. Der Angeklagte ging in Revision und hatte teilweise Erfolg.

Im Mai 2023 bestätigte das Landgericht München I jedoch die frühere Entscheidung. Die Tat sei in hohem Maß von Brutalität und von Menschenverachtung gezeichnet und habe das Leben des Mädchens schwerst betroffen, hatte das Gericht im zweiten Rechtsgang (11 KLs 458 Js 161197/19) begründet. Der Angeklagte legte erneut Revision ein, kam damit jedoch nicht durch, wie der BGH mit einem Beschluss vom 24. Januar (1 StR 346/23) nun feststellte.

© dpa
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