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Freistaat und Umweltverbände ringen um Fischotter-Verordnung

Im Ringen um eine neue Fischotter-Verordnung haben die Vertreter der Umweltverbände und des Freistaates die Bereitschaft signalisiert, sich zusammenzusetzen und eine Lösung zu finden. Im November hatte der bayerische Verwaltungsgerichtshof zwei Verordnungen zum Töten der streng geschützten Tiere in Ausnahmefällen vorläufig außer Vollzug gesetzt. Am Montag trafen sich die Beteiligten vor Gericht, inhaltlich diskutiert wurde dann aber nicht. Eine Entscheidung über die vorläufig ausgesetzten Verordnungen will das Gericht schriftlich zustellen. Eine neue Verordnung sei in Arbeit, sagte für den Freistaat ein Oberlandesanwalt der Landesanwaltschaft. 
Fischotter
Ein Fischotter (Lutra lutra) ist in seinem Gehege zu beobachten. © Patrick Pleul/dpa

Im August 2023 waren zwei neue Verordnungen in Kraft getreten, nach denen Fischotter zum Schutz der Teichwirtschaft unter besonderen Voraussetzungen getötet werden dürfen, und zwar regional beschränkt auf Niederbayern und die Oberpfalz mit Ausnahme des Landkreises Neumarkt. Die Landesanstalt für Landwirtschaft bestimmte eine jährliche Tötungshöchstzahl, zuletzt ein Kontingent von 32 Tieren.

Beide Verordnungen hierzu erachtete der Verwaltungsgerichtshof im November inhaltlich als rechtswidrig. So hätte zu den Verordnungen zum einen der Bund Naturschutz gehört werden müssen. Außerdem sei die Festlegung der Höchstzahl der Tötungen für den Artenschutz so bedeutsam, dass sie vom Verordnungsgeber selbst geregelt werden müsse.

© dpa
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