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Hund ohne Grund erschossen: Jäger zu Geldstrafe verurteilt

Weil er ohne triftigen Grund einen freilaufenden Hund erschossen hat, muss ein Jäger aus Unterfranken nun eine Geldstrafe von 5600 Euro berappen. Das Amtsgericht Haßfurt verurteilte den Mann am Montag zu 140 Tagessätzen zu je 40 Euro, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Zudem wurde das bei der Tat genutzte Gewehr eingezogen.
Prozess um erschossenen Hund
Der angeklagte Jäger (r) und sein Anwalt Oliver Heinekamp nehmen im Sitzungssaal Platz. © Heiko Becker/dpa

Dem Urteil zufolge war der Angeklagte nicht berechtigt, den Hund zu erschießen. Hinweise darauf, dass das Tier der Rasse Alaskan Malamute im Juli 2022 gewildert hatte, hätten sich nicht ergeben. Einem Gerichtssprecher zufolge wurde der Rentner wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verurteilt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Die österreichischen Besitzer des Hundes hatten nach einer Kanutour auf dem Main bei Knetzgau (Landkreis Haßberge) angehalten. Als sie das Kanu am Ufer befestigten, lief der Hund nicht angeleint auf einer Wiese herum. Ein weiteres Tier war nach Darstellung der Staatsanwaltschaft nicht vorhanden. Der Angeklagte soll den Hund entdeckt und aus seinem Auto heraus ohne Grund geschossen haben. Danach soll er einfach weggefahren sein.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Geldstrafe von 6000 Euro sowie die Einziehung des Gewehrs gefordert, die Verteidigung auf Freispruch plädiert.

© dpa
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