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Mehr als 1200 Landarztpraxen erhielten Fördergelder

Bayern braucht weiterhin Ärzte, die sich auf dem Land ansiedeln wollen. Seit Jahren lockt der Freistaat mit lukrativen Fördergeldern Mediziner zur Arbeit fernab von den großen Städten.
Arztpraxis
Ein Schild weist den Weg zu einer Arztpraxis. © Soeren Stache/dpa-Zentralbild/ZB/Symbolbild

Seit der Einführung der Landarztförderung 2012 hat die bayerische Staatsregierung 1214 Praxisniederlassungen und Filialbildungen im ländlichen Raum gefördert. Insgesamt seien dafür 50 Millionen Euro geflossen, teilte das Gesundheitsministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in München mit. Unter den geförderten Praxen seien 828 Hausärztinnen und Hausärzte. Im auslaufenden Jahr 2023 seien es 152 Landarztpraxen gewesen, für sie seien rund 7 Millionen Euro bereitgestellt worden.

«Bayern hat als eines der ersten Bundesländer 2012 ein Förderprogramm für Landärztinnen und Landärzte aufgelegt. Wir leisten unter anderem dadurch unseren Beitrag zum Erhalt und zur Verbesserung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum», sagte Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU). Das Förderprogramm stoße weiter auf großes Interesse.

«Mit dem Stipendienprogramm für Medizinstudierende haben wir zudem bereits über 300 Studentinnen und Studenten für eine spätere Tätigkeit im ländlichen Raum motiviert», so Gerlach. Seit dem Beginn des Förderprogramms zum Erhalt und zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung, zu dem die Landarztprämie und das Stipendienprogramm gehören, seien bereits mehr als 57 Millionen Euro ausbezahlt worden. «Das zeigt, wie wichtig uns eine wohnortnahe ärztliche Versorgung ist», sagte Gerlach weiter.

Durch die Landarztprämie werden Niederlassungen von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum mit bis zu 60 000 Euro unterstützt. Psychotherapeutinnen und -therapeuten können eine Förderung von bis zu 20.000 Euro bekommen. Voraussetzung ist, dass sich die Medizinerinnen und Mediziner in Gemeinden mit nicht mehr als 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern niederlassen; überdies dürfen diese Gemeinden nicht überversorgt sein. Bei Kinder- und Jugendpsychiaterinnen und -psychiatern liegt die Grenze bei 40.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Auch für die Übernahme einer bestehenden Praxis werden Prämien ausgezahlt.

© dpa
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