Diese Fragestellung des Bürgerbegehrens lautet: «Sind Sie dafür, dass die Stadt Bayreuth die Verwaltung beauftragt, innerhalb von einem Jahr nach Erfolg des Bürgerentscheids, einen konkreten und verbindlichen Maßnahmenplan zu erstellen, mit dem eine echte Klimaneutralität bis 2030 erreicht wird?» Zudem sollten die Bürgerinnen und Bürger entscheiden, ob der Maßnahmenplan diskutiert und umgesetzt werden soll.
Wie der Sprecher erläuterte, ist nach Ansicht des Gerichts allein durch die Fragestellung unklar, was mit «echter Klimaneutralität bis 2030» gemeint sei. Auch aus einem Zusatz zur Fragestellung gehe das nicht klar hervor. Die Richter am Verwaltungsgericht wiesen die Klage deshalb ab. Die Kläger können innerhalb eines Monats nach Zustellung der Entscheidung einen Antrag auf Zulassung der Berufung zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof stellen.
Vor der Verhandlung hatten Unterstützer des Bürgerbegehrens vor dem Gerichtsgebäude in Bayreuth protestiert.