Der Berliner Senat will die geplante Verschärfung des Hochschulgesetzes als Konsequenz aus einem Angriff auf einen jüdischen Studenten der Freien Universität rasch umsetzen. Angedacht ist eine entsprechende Senatsvorlage bis Ostern und ein Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens im Abgeordnetenhaus möglichst bis zur Sommerpause im Juli, wie Wissenschaftssenatorin Ina Czyborra (SPD) am Dienstag nach der Senatssitzung deutlich machte. Ziel ist, die erst 2021 abgeschaffte Möglichkeit zur Exmatrikulation von Studenten nach bestimmten Straftaten wieder einzuführen. Nötig sei eine klare und für die Hochschulen handhabbare Regelung als sicherer Rechtsrahmen, so Czyborra.
Auslöser für das Vorhaben war eine mutmaßlich antisemitisch motivierte Gewalttat vor gut zwei Wochen: Der jüdische FU-Student Lahav Shapira kam damals mit Knochenbrüchen im Gesicht ins Krankenhaus. Ein propalästinensischer Kommilitone soll ihn auf einer Straße in Berlin-Mitte geschlagen und getreten haben. Die Staatsanwaltschaft geht von einem gezielten Angriff und einem antisemitischen Hintergrund aus.
Der Fall setzte die Leitung der FU wie auch Czyborra unter Druck. Die Senatorin sah sich mit Rücktrittsforderungen etwa des Zentralrats der Juden konfrontiert. Dieser kritisierte vor allem, dass sie zunächst keinen Anlass für eine Änderung des Berliner Hochschulgesetzes gesehen habe. Inzwischen belegte die FU den mutmaßlichen Angreifer für zunächst drei Monate mit einem Hausverbot. Online-Lehrformate seien von der Entscheidung der Hochschule nicht berührt, hieß es.
Berlin ist nach früheren Angaben das einzige Bundesland ohne Möglichkeit zur Exmatrikulation von Studenten. Rot-Rot-Grün hatte eine solche Sanktionierung 2021 abgeschafft, das geltende Hochschulgesetz sieht höchstens ein dreimonatiges Hausverbot vor.
Czyborra sagte am Dienstag, 2021 sei es für alle Bundesländer darum gegangen, ihre Hochschulgesetze an diversen Stellen zu verändern, weil damals das Hochschulrahmengesetz des Bundes weggefallen sei. Die Regelung zur Exmatrikulation habe «sinn- und zusammenhangslos» im Gesetz gestanden, sei nie angewendet worden und auch nicht praktikabel gewesen. Daher sei sie seinerzeit gestrichen worden.