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Drohender Hausabriss: Familie hofft auf Entscheidung des BGH

Eine Familie aus Rangsdorf droht wegen eines Behördenfehlers ihr selbst errichtetes Haus zu verlieren. Sie zieht vor den Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Die Kosten sollen übernommen werden.
Bundesgerichtshof soll sich mit Zwangsversteigerung beschäftigen
Das Einfamilienhaus von Familie Walter in Rangsdorf (Landkreis Teltow-Fläming). © Soeren Stache/dpa

Die Familie aus Rangsdorf südlich von Berlin, die wegen eines Behördenfehlers ihr selbst errichtetes Einfamilienhaus zu verlieren droht, setzt ihre Hoffnungen auf den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Nach einem Bericht der «Märkischen Allgemeinen Zeitung» vom Wochenende hat der Anwalt der Familie die Zulassung der Revision gegen ein Urteil des Brandenburger Oberlandesgerichts (OLG) vom Juni 2023 beantragt, weil es Rechtsfehler enthalte. Ein BGH-Sprecher bestätigte am Montag, dass die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingegangen sei (Az.:  V ZR 153/23). 

Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) sagte der Deutschen Presse-Agentur, der Fall der Familie dokumentiere auf besonders tragische Weise das mögliche Auseinanderfallen zwischen Recht und Gerechtigkeit in der Rechtsprechung. «Die maßgeblichen Rechtsfragen werden in der juristischen Fachwelt zum Teil seit Jahren streitig diskutiert. Wir sind uns vor diesem Hintergrund mit der Familie W. einig, den Zivilrechtsweg vollständig auszuschöpfen.»

Hierdurch werde dem Bundesgerichtshof als höchster Instanz die Gelegenheit gegeben, sich in einem für die Betroffenen außergewöhnlich belastenden Fall erneut mit den Rechtsfragen zu befassen. «Folgerichtig haben wir gegenüber der Familie die Kostenübernahme für das Gerichtsverfahren und die anwaltliche Vertretung erklärt.»

Die Familie hatte das Baugrundstück in Rangsdorf (Landkreis Teltow-Fläming)  im Jahr 2010 bei einer Zwangsversteigerung regulär erworben und darauf ihr Haus gebaut. 2014 entschied jedoch das Landgericht Potsdam, dass die Zwangsversteigerung fehlerhaft gewesen sei, weil das Amtsgericht Luckenwalde nicht ausreichend nach dem Eigentümer gesucht habe, der sein knapp 1000 Quadratmeter großes Grundstück anschließend zurückforderte. 

Ende Juni 2023 entschied das Brandenburger Oberlandesgericht, dass die Familie binnen eines Jahres das Haus abreißen und das Grundstück räumen müsse. Außerdem soll die Familie eine Grundschuld in Höhe von 280 000 Euro plus Zinsen für die Baukosten löschen und dem Eigentümer 6000 Euro für die Nutzung des Grundstücks zahlen.  Das heißt, in rund vier Monaten müsste die Familie ihr Haus abgerissen haben und wegziehen.  Das OLG hatte keine Revision zugelassen. Nun hofft die Familie, durch eine andere Einschätzung beim höchsten deutschen Zivilgericht noch eine Chance zu bekommen.  

Redaktionshinweis: In einer früheren Version der Meldung wurde die Größe des Grundstücks mit knapp 100 Quadratmetern angegeben. Tatsächlich sind es knapp 1000 Quadratmeter (26.02., 18.43 Uhr).

© dpa
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