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Justizsenatorin: Cannabis-Gesetz enormer Aufwand für Justiz

Das Rauchen von Marihuana und Haschisch soll ab April erlaubt sein. Durch das neue Gesetz sollen auch bestimmte bereits verhängte Urteile aufgehoben werden.
Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg
Felor Badenberg (parteilos), Berliner Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz, spricht bei einem Interview. © Bernd von Jutrczenka/dpa

Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (parteilos) sieht mit dem geplanten Cannabis-Gesetz viel zusätzlichen Arbeitsaufwand auf die Justiz zukommen. Die Neuregelungen bedeuteten einen enormen Zeit- und Personalaufwand, der die ohnehin stark belastete Justiz zusätzlich beanspruche, teilte Badenberg am Donnerstag mit. Durch eine Amnestieregelung müssten bereits abgeurteilte Straftaten etwa wegen Drogenbesitzes aufgearbeitet werden. Taten, die künftig nicht mehr strafbar wären, müssten dann erlassen werden.

Die Berliner Staatsanwaltschaft erklärte, rund 3500 Verfahren müssten «einzeln durchgesehen werden, ob die rechtskräftigen Urteile ganz oder teilweise unter die beabsichtigte Amnestie fallen». Sei dies der Fall, müssten die Akten erneut dem Gericht vorgelegt werden, das wiederum die Strafe abändern müsse. «Der Aufwand, dies umzusetzen, ist enorm.»

Badenberg teilte mit: «Das bedeutet, dass mehrere Tausend Akten händisch überprüft werden müssen. Falls jemand noch inhaftiert ist, muss er möglicherweise sofort entlassen werden.» Es müsse geprüft werden, ob jemand nur wegen eines Drogendeliktes verurteilt wurde oder wegen noch weiterer Taten. Unter Umständen müsse daher eine neue Strafe verhängt werden.

Auch grundsätzliche Kritik an dem Gesetz kam von Badenberg: «Die geplanten Neuregelungen sind sowohl für die Polizei als auch die Staatsanwaltschaft kaum kontrollier- und durchsetzbar. Es ist zu befürchten, dass das Überangebot den Schwarzmarkt weiter belebt.» Die neuen Regelungen seien auch zu kleinteilig und die vielen Straf- und Bußgeldvorschriften kaum praktisch umzusetzen. Marihuana und Cannabis dürften in Sichtweite von Schulen, Kindergärten, Jugendzentren und tagsüber auch in Fußgängerzonen nicht konsumiert werden. «Früher konnten die Staatsanwaltschaften die Bagatell-Verfahren schnell und unbürokratisch einstellen. In Zukunft werden Abstände von Kinderspielplätzen gemessen werden müssen.»

Die Ampel-Koalition will den Besitz und Anbau kleinerer Mengen Cannabis ab 1. April bundesweit straffrei stellen. Dies geht den Plänen zufolge mit einer Amnestie für diejenigen einher, die wegen Cannabis-Besitz in solchen Mengen derzeit noch strafrechtlich verfolgt werden oder deren Urteile noch nicht vollstreckt sind. Ihre Verfahren müssten gesichtet und dabei geprüft werden, ob Strafen zu erlassen oder abzumildern sind und neue Gesamtstrafen von den Gerichten gebildet werden müssen.

© dpa
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