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Letzte Generation als kriminelle Gruppe einstufen?

Mitglieder der Gruppe Letzte Generation sorgen seit Monaten mit ihren Aktionen für Aufsehen. Farbattacken auf das Brandenburger Tor haben Empörung ausgelöst. Strittig ist, ob die Klimaaktivisten eine kriminelle Vereinigung bilden. Nun gibt es eine neue Prüfung.
Generalstaatsanwältin Margarete Koppers
Margarete Koppers, Generalstaatsanwältin in Berlin, spricht im dpa-Interview. © Britta Pedersen/dpa

Wird die Klimaschutzgruppe Letzte Generation künftig auch in Berlin als kriminelle Vereinigung eingestuft? Generalstaatsanwältin Margarete Koppers lässt zumindest prüfen, ob sich an der bisherigen Einschätzung der Berliner Staatsanwaltschaft etwas verändert hat. Ein Anlass dafür seien die aus ihrer Sicht «schwergewichtigeren Straftaten» der Gruppe, sagte Koppers der Deutschen Presse-Agentur insbesondere mit Blick auf Farbattacken auf das symbolträchtige Brandenburger Tor mit erheblichem finanziellen Schaden.

Zudem liege inzwischen eine Entscheidung des Landgerichts München im dortigen Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft München vor, erklärte Koppers. Das Landgericht hatte im November bundesweite Durchsuchungen bei Mitgliedern der Letzten Generation wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung für rechtmäßig befunden. Das Amtsgericht München habe vor der Durchsuchung vergangenen Mai zu Recht einen ausreichenden Anfangsverdacht dafür angenommen, dass es sich bei der Letzten Generation um eine kriminelle Vereinigung handeln könnte, so die Münchner Richter.

Koppers betonte, der Auftrag zur Prüfung an die Staatsanwaltschaft sei ergebnisoffen erfolgt. «Wir nehmen hier die Fachaufsicht wahr und setzen uns nicht an die Stelle der Staatsanwaltschaft. Wir werden die erbetene Stellungnahme analysieren. Wenn sie gut vertretbar ist, akzeptiere ich das», erklärte die Generalstaatsanwältin.

Aktivisten der Gruppe wurden deutschlandweit in den vergangenen Monaten immer wieder von diversen Gerichten unter anderem nach Straßenblockaden verurteilt, meist aber wegen anderer Straftaten wie Nötigung. Bei einer Verurteilung wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung wären im Vergleich härtere Strafen möglich - unter Umständen bis zu fünf Jahre Haft.

Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (parteilos) hatte bereits im vergangenen Sommer in ihrem Haus prüfen lassen, ob die Gruppe als kriminelle Vereinigung einzustufen ist. Anlass war damals, dass das Landgericht Potsdam im benachbarten Brandenburg den Anfangsverdacht gesehen hatte, dass es sich bei der Klimagruppe um eine kriminelle Vereinigung handeln könnte.

In Berlin wurde der Anfangsverdacht von der Staatsanwaltschaft verneint. Die Senatsjustizverwaltung beanstandete dies auch nach der Prüfung nicht. Diese fiel allerdings nicht klar aus. Die Frage lasse sich nicht «eindeutig beantworten», hieß es in dem internen «Prüfvermerk» der Behörde vom 11. Juli, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Vielmehr stehe der Staatsanwaltschaft ein «originärer Beurteilungsspielraum» zu, hieß es damals.

© dpa
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