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Grote kritisiert Gesetzentwurf zu V-Leuten

V-Personen sollen der Polizei gegen Geld Informationen aus ihren kriminellen Milieus liefern. Die Bundesregierung will ihren Einsatz nun regeln. Hamburgs Innensenator sieht die Pläne kritisch.
Andy Grote (SPD)
Andy Grote (SPD), Senator für Inneres und Sport in Hamburg. © Marcus Brandt/dpa

Hamburgs Innensenator Andy Grote hat den vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zum V-Leute-Einsatz kritisiert. «Dieser Gesetzentwurf ist weder durch Erfahrungen aus der Praxis noch durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts begründet, sondern ist vielmehr geprägt durch ein tiefes Misstrauen gegenüber den Strafverfolgungsbehörden», sagte er am Mittwoch nach der Entscheidung der Berliner Ampelregierung.

In dem Gesetzentwurf werden erstmals detaillierte Regelungen zum Einsatz sogenannter Vertrauenspersonen der Polizei in kriminellen Milieus oder Extremisten-Kreisen festgeschrieben. Vorgesehen ist, dass wie bei anderen verdeckten Maßnahmen in Zukunft auch der Einsatz von V-Personen «einer anfänglichen und einer fortlaufenden gerichtlichen Kontrolle unterliegen» müsse. Konkrete Vorgaben enthält der Entwurf auch für Fälle, in denen verdeckte Ermittler oder V-Leute Menschen aus dem kriminellen Milieu zu Straftaten verleiten, etwa um nicht aufzufliegen. Der Bundestag muss dem Entwurf noch zustimmen.

Durch zahlreiche Anforderungen wie Dokumentations- und Protokollierungspflichten würden Informationen über die Vertrauensperson für unterschiedliche Beteiligte bekannt gemacht und damit zusätzliche Risiken einer Enttarnung geschaffen, hieß es aus der Hamburger Innenbehörde. «Wer soll in Zukunft bereit sein, eine verdeckte Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden einzugehen, wenn das Risiko, enttarnt zu werden und sich damit selbst in große Gefahr zu bringen, nicht mehr kalkulierbar ist?», fragte Grote.

Es sei die Aufgabe des Bundesjustizministers, Strafverfolgung zu unterstützen, «nicht sie zu behindern». Grote äußerte die Hoffnung, «dass der Bundestag dem erheblichen Überarbeitungsbedarf in seinen Beratungen Rechnung trägt».

© dpa
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