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Rund 200 Cannabis-Konsumenten pro Jahr in Hamburger Kliniken

Wegen psychischer Probleme verbringen in Hamburg jährlich rund 200 Cannabis-Konsumenten längere Zeit in einer Klinik. Die Gesundheitsexpertin der Linken glaubt, dass giftige Zusätze die Ursache sind.
Cannabis-Joint
Eine Frau hält einen Joint in der Hand. © Annette Riedl/dpa/Symbolbild

Der Konsum von Cannabis hat für viele Menschen in Hamburg schwerwiegende gesundheitliche Folgen. 192 Konsumenten von Haschisch und Marihuana wurden 2022 wegen psychischer oder Verhaltensstörungen stationär im Krankenhaus behandelt, drei weitere wegen einer Cannabis-Vergiftung. Das teilte der Senat auf eine Anfrage der Linken-Bürgerschaftsabgeordneten Olga Fritzsche mit. Die Angabe beruht auf der Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamtes. Die Zahl der stationär behandelten Konsumenten war in den beiden Vorjahren noch höher, 2021 waren es 204 Patienten mit psychischen und Verhaltensstörungen sowie zwei wegen Vergiftung, im Jahr davor 219 und zwei. Für 2023 liegen die Angaben noch nicht vor.

Fritzsche erklärte: «Die Zahlen zeigen, dass die Kriminalisierung von Cannabis mehr schadet als nützt.» Cannabis sei nicht selten mit gesundheitsschädlichen, teilweise auch giftigen Zusätzen gestreckt. Durch eine kontrollierte und regulierte Abgabe könnte die Reinheit und Qualität des konsumierten Stoffes besser gewährleistet werden, was insgesamt zu einem weniger gesundheitsschädlichen Konsum führen würde.

Den aktuellen Entwurf der Ampel-Regierung zur Cannabis-Legalisierung bezeichnete die gesundheitspolitische Sprecherin der Linksfraktion als «Murks». Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) finde nicht die Balance zwischen einer kontrollierten Freigabe, der Präventionsarbeit und der Bekämpfung des Schwarzmarktes. «Der Umgang mit Cannabis wird so nicht legalisiert, sondern lediglich komplizierter», meinte Fritzsche.

In der vergangenen Woche hatten sich die Ampel-Koalitionsfraktionen auf die letzten Einzelheiten zur Legalisierung von Cannabis verständigt. Demnach soll die psychoaktive Substanz von der Liste der verbotenen Substanzen im Betäubungsmittelgesetz gestrichen werden. Eigenanbau und Besitz bestimmter Mengen der Droge sollen für Erwachsene ab 1. April 2024 erlaubt sein. Zum 1. Juli sollen Clubs zum gemeinsamen Anbau möglich werden.

© dpa
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