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Bewährungsstrafen nach Schlägen im Mietshaus

Vor acht Jahren werden zwei Brüder in ihrer Wohnung mit Baseballschlägern und Tritten schwer verletzt. Jetzt erhalten zwei der Täter Bewährungsstrafen.
Landgericht Frankfurt
Ein Schild mit der Aufschrift „Landgericht - Amtsgericht“ ist an der Fassade eines Gerichtsgebäudes angebracht. © Arne Dedert/dpa

Nach einer bereits fast acht Jahre zurückliegenden Attacke mit Baseballschlägern, Messern und Tritten sind am Montag zwei der Beteiligten vom Landgericht Frankfurt zu Bewährungsstrafen von jeweils zwei Jahren verurteilt worden. Die Schwurgerichtskammer ging bei der Tat vom Mai 2016 in einem Mietshaus in Frankfurt-Schwanheim von gefährlicher Körperverletzung aus, weil zumindest die 43 Jahre alte Frau und der zwölf Jahre jüngere Mitangeklagte von sich aus von weiteren Gewaltattacken gegen die Bewohner der Wohnung abgesehen hätten. Damit liege ein Rücktritt von dem ursprünglich angeklagten versuchten Totschlag vor. Bei dem Streit ging es offenbar um die Tatsache, dass einer der Brüder früher mit der Angeklagten liiert gewesen war. (AZ 3590 JS 228484/16)

In der Tatnacht waren dem Gericht zufolge bis zu sieben Menschen in das Mietshaus gestürmt und hatten die beiden Brüder aus dem Bett geklingelt. Einer von ihnen wurde mit einem Baseballschläger verprügelt. Einer der bislang unbekannten Mittäter sprang dem bereits am Boden liegenden Opfer auch noch ins Gesicht und richtete damit erhebliche Knochenbrüche an. Neben dem Baseballschläger waren auch verschiedene Messer sowie Pfefferspray im Einsatz. Der Polizei gelang nach der Tat lediglich die Ermittlung der beiden Angeklagten, die lange auf ihren Prozess warten mussten, weil sie nicht in Haft waren und Haftsachen stets Vorrang genießen.

Vor Gericht räumten sie ein, bei der Aktion dabei gewesen zu sein. Mittlerweile aber hätten sie sich aus diesem Personenkreis verabschiedet. Die Frau hat mittlerweile ein Kind, der Mann berichtete von seiner Karriere als Werkstattmeister. Das Gericht ging deshalb von einer guten Sozialprognose der beiden Angeklagten aus. Der 31-Jährige nannte darüber hinaus auch noch die Namen dreier mutmaßlicher Mittäter. Dies wurde ebenfalls strafmildernd bewertet. Das Urteil ist bereits rechtskräftig - auch die Staatsanwaltschaft hatte Bewährungsstrafen beantragt.

© dpa
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