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Hohe Baukosten: Wirtschaft will vereinfachte Vorschriften

Die Preise für neue Häuser sind gestiegen. Hessens Wirtschaft pocht deshalb auf die Deregulierung staatlicher Vorgaben. Eine konkrete Idee zur Beschleunigung von Bauvorhaben hat auch die FDP.
Wohnungsbau
Eine Baugerüst an einem Wohnhaus. © Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild

Bauen ist teuer geworden - Hessens Wirtschaft dringt daher angesichts der Koalitionsverhandlungen von CDU und SPD auf eine Vereinfachung der Bauvorschriften und weniger Bürokratie. Nötig sei eine «Deregulierung bei Bauen, Mieten und Wohnen, damit mehr neue Wohnungen gebaut werden können, so dass der Wohnungsmangel abgemildert wird und hessische Unternehmen leichter neue Mitarbeiter finden», teilten mehrere Branchenverbände am Montag in Wiesbaden mit. Staatliche Kostentreiber beim Wohnungsbau müssten verringert und Verfahren für Baugenehmigungen und Bebauungspläne deutlich beschleunigt werden. Nach der hessischen Landtagswahl am 8. Oktober verhandeln gegenwärtig CDU und SPD über ein neues Regierungsbündnis.

Der Präsident des Verbands baugewerblicher Unternehmer Hessen, Thomas Reimann, teilte mit: «Seit 2021 ist der Baupreisindex in Hessen um fast 25 Prozent gestiegen, die Baugenehmigungen sind in der gleichen Zeit um 30 Prozent zurückgegangen.» Bei den ebenfalls hohen Bauzinsen könne die Politik wenig ändern - aber Vorschriften im Wohnungsbau lockern. «Dann können auch die Neuvertragsmieten wieder sinken. Kaltmieten von 18 Euro pro Quadratmeter sind vielerorts kaum bezahlbar», betonte Reimann.

Thomas Meyer, Geschäftsführer eines Architekturbüros in Kassel, pochte beispielsweise auf mögliche Erleichterungen beim Brandschutz, ohne die Sicherheit zu gefährden: «Warum ist in Bayern ein Fenster von 0,6 mal 1 Meter als zweiter Rettungsweg ausreichend, während in Hessen 0,9 mal 1,2 Meter vorgeschrieben sind? Brandschutzvorschriften sollten vereinheitlicht werden.»

Die FDP-Fraktion im Wiesbadener Landtag schlug die Aufnahme einer sogenannten Baugenehmigungsfiktion in die hessische Bauordnung vor: «Wenn die Behörden innerhalb von zwei Monaten keine Entscheidung bezüglich eines vollständig vorliegenden Bauantrags treffen, soll dieser als genehmigt gelten.»

© dpa
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