Games Music Hörbücher Gymondo MyTone Alle Services
vodafone.de

Anbindung für LNG-Terminal: Bundesverwaltungsgericht am Zug

Erdgas soll über das LNG-Terminal auf Rügen jährlich in das deutsche Netz eingespeist werden. Über Klagen gegen die Anbindung will das Bundesverwaltungsgericht kommenden Donnerstag entscheiden.
Verlegung der Anbindungsleitung für das Rügener LNG-Terminal
Auf dem Pipeline-Verlegeschiff «Castoro 10» vor dem Strand von Lubmin bauen Fachleute an der Anbindungspipeline. © Stefan Sauer/dpa

Die rund 50 Kilometer lange Anbindungsleitung für das LNG-Terminal auf Rügen steht seit Donnerstag vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig auf dem Prüfstand. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) fordern die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses vom August 2023. Die Leitung liegt bereits am Grund der Ostsee und verbindet das Terminal mit dem Gasleitungsknotenpunkt in Lubmin auf dem Festland. Eine Genehmigung für den Regelbetrieb des Terminals liegt seit vergangener Woche vor. Eine Entscheidung will das Bundesverwaltungsgericht am kommenden Donnerstag (25. April) um 12.00 Uhr verkünden.

Unter dem Eindruck des russischen Angriffs auf die Ukraine hatte der Gesetzgeber mit dem LNG-Beschleunigungsgesetz die Möglichkeit geschaffen, im Sinne der Versorgungssicherheit auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu verzichten. Vor allem dagegen zielen die Klagen der Umweltverbände. (Aktenzeichen: BVerwG 7 A 9.23 und 7A 11.23)

Das Gesetz enthalte Ausnahmen für bestimmte Projekte, betonte die Vertreterin des beklagten Bergamtes Stralsund am Donnerstag. Geprüft werden müssen demnach lediglich, ob ein Beschleunigungspotenzial bestehe. Eine Einzelfallprüfung findet in der Praxis nicht statt, erläuterte dagegen die Vertreterin der DUH. Es werde lediglich pauschal auf das LNG-Beschleunigungsgesetz verwiesen.

Vor allem der Rechtmäßigkeit des LNG-Beschleunigungsgesetzes und der Gasmangellage widmete sich der 7. Senat zum Verhandlungsauftakt. Durch den Wegfall des Gases aus Russland spreche vieles dafür, sagte der Vorsitzende Richter. Das Gericht hatte zuvor bereits in zwei Eilanträgen die Klagen der Umweltverbände zurückgewiesen.

Ohnehin ist mit der Entscheidung zu den jetzigen Klagen noch nicht das letzte Wort im Zusammenhang mit dem LNG-Terminal gesprochen. Die Gemeinde Binz, die unweit des Terminals liegt, hat angekündigt, gegen die Genehmigung des Regelbetriebs vor dem Bundesverwaltungsgericht zu klagen und einen Eilantrag einzureichen, der sich gegen den Betrieb richtet. Auch die DUH erwägt einen solchen Schritt.

Im Hafen von Mukran liegt bereits das Spezialschiff «Energos Power», das seit Anfang März im Probebetrieb läuft. Künftig soll es mit einem weiteren sogenannten Regasifizierungsschiff per Schiff geliefertes LNG aufnehmen, umwandeln und über die Pipeline in der Ostsee zum Verteilungspunkt in Lubmin leiten. Spätestens am 15. Mai soll der Regelbetrieb beginnen und bis zum Sommer die volle Leistungsfähigkeit erreichen.

Redaktionshinweis: In einer vorherigen Version hieß es, dass die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts am 24. April geplant sei. Richtig muss es 25. April heißen. (Stand: 18.04.2024, 19.39 Uhr)

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
Paul Auster
Kultur
US-Schriftsteller Paul Auster gestorben
Anhörung im Fall Weinstein
People news
Staatsanwaltschaft: Prozess gegen Weinstein neu aufrollen
Opernsängerin Anna Netrebko
Kultur
Netrebko-Konzert in Luzern abgesagt
Changpeng Zhao
Internet news & surftipps
Binance-Gründer zu vier Monaten Haft verurteilt
Meta-Apps
Internet news & surftipps
Brüssel geht vor Europawahl gegen Facebook und Instagram vor
Google
Internet news & surftipps
Google schaltet KI-Erweiterungen für Deutschland frei
Borussia Dortmund - Paris Saint-Germain
Fußball news
1:0 gegen Paris: BVB auf Finalkurs in der Königsklasse
Strohhalm gegen Knoten in Kette
Mode & beauty
Schmuck-Hack: Strohhalm gegen verknotete Ketten