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Staatsanwaltschaft und Nebenklage plädieren auf Mord

Nach einem umfassenden Geständnis des Angeklagten im Prozess um den getöteten sechsjährigen Joel folgten die Plädoyers, teilweise auf Mord.
Fortsetzung Joel-Prozess
Das Justizzentrum Neubrandenburg. © Bernd Wüstneck/dpa

Nach dem Geständnis des Angeklagten im Prozess um den getöteten sechsjährigen Joel aus Pragsdorf bei Neubrandenburg wurde unter anderem auf Mord plädiert. Es seien mehrjährige Jugendstrafen teilweise wegen Totschlags und teilweise wegen Mordes gefordert worden, teilte ein Sprecher des Landgerichts Neubrandenburg am Dienstag mit. Einzelheiten nannte er nicht.

Nach Aussage der Vertreterin von Joels Eltern, Christine Habetha, forderte die Staatsanwaltschaft acht Jahre Jugendstrafe wegen Mordes. Habetha forderte als Vertreterin der Nebenklage demnach die Höchststrafe von zehn Jahren auch wegen Mordes und den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung. Der Verteidiger des Angeklagten plädierte laut Habetha auf Totschlag, wie ursprünglich angeklagt, und forderte sieben Jahre.

Der gewaltsame Tod des sechsjährigen Kindes hatte bundesweit Bestürzung ausgelöst. Die Staatsanwaltschaft wirft dem zum Tatzeitpunkt 14-Jährigen vor, Joel mehrfach ins Gesicht geschlagen und mit einem Messer mit einer Klingenlänge von circa 15 Zentimetern siebenmal auf ihn eingestochen zu haben. Der Teenager hatte sich früheren Angaben zufolge in Widersprüche verstrickt, zudem wurde demnach seine DNA-Spur am Tatmesser gefunden. An einem früheren Verhandlungstag hatte der Angeklagte bei einem Teilgeständnis eine weitere Person beschuldigt. Am Dienstag erklärte er laut Habetha, allein gehandelt zu haben. Der Prozess findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

© dpa
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