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EU-Kommission genehmigt Milliardenzahlung an RWE

Energiekonzerne wie RWE sollen vom Staat Milliarden bekommen, um aus der Kohle auszusteigen. Ist das wettbewerbskonform? Ja, urteilte die EU-Kommission - zumindest mit Blick auf ein Unternehmen.
Kohleausstieg
Das RWE-Braunkohlekraftwerk Neurath I und II in Grevenbroich-Neurath. © Oliver Berg/dpa

Die Bundesregierung darf den Energiekonzern RWE für dessen Kohleausstieg mit mehreren Milliarden entschädigen. Einen entsprechenden Entschluss veröffentlichte am Montag die EU-Kommission, die in der Förderung in Höhe von 2,6 Milliarden Euro keinen Verstoß gegen EU-Beihilferegeln sieht. Offen bleibt, ob auch der Energiekonzern Leag im ostdeutschen Kohlerevier seine Milliardenzahlung bekommen darf.

«Mit der Beihilfe wird RWE für die vorzeitige Stilllegung seiner Braunkohlekraftwerke im rheinischen Revier entschädigt», teilte die EU-Kommission in Brüssel mit. Die Ausgleichszahlung stelle zwar eine staatliche Beihilfe dar, sie sei aber notwendig, damit RWE seine Braunkohlekraftwerke auslaufen lassen könne. Der derzeitige Nettowert der entgangenen Gewinne sei höher als der Wert der Entschädigung.

Tagebau und Kraftwerksblöcke stillgelegt

RWE begrüßte die Entscheidung - und verwies auf die Kosten für den früheren Ausstieg. Seit 2020 habe der Konzern unter anderem fünf Kraftwerksblöcke für Braunkohle abgeschaltet, hieß es in einer Stellungnahme. Hinzu komme die Stilllegung des Tagebaus Hambach, verbunden mit der Erhaltung des Hambacher Forsts. Nach der Entscheidung der Kommission sei der Weg nun frei, um die Kompensation wie geplant gestaffelt bis 2030 auszuzahlen.

Nach dem deutschen Kohleausstiegsgesetz wird für mehr Klimaschutz ab 2038 kein Strom mehr per Kohle erzeugt. Die Regierungspartner SPD, Grüne und FDP hatten in ihrem Koalitionsvertrag allerdings vereinbart, den Kohleausstieg «idealerweise» von 2038 auf 2030 vorzuziehen. Laut Bundeswirtschaftsministerium wurde die Entschädigungssumme für RWE für einen Ausstieg im Jahr 2038 verhandelt. Das Ende der Braunkohle im rheinischen Revier sei vergangenes Jahr per Gesetz auf 2030 vorgezogen worden, ohne dass sich die Entschädigungssumme für RWE erhöht habe.

RWE will bis Ende 2030 in Deutschland wasserstofffähige Gaskraftwerke mit mindestens drei Gigawatt Leistung bauen. Die Anlagen sollen nach früheren Angaben vor allem an bisherigen Kohlekraftwerks-Standorten gebaut werden. Sie sollen Strom liefern, wenn die Erzeugung von Wind und Sonne nicht ausreicht. Einen Reservebetrieb der Kohlekraftwerke auf Rechnung des Bundes nach 2030 schließt das Unternehmen nicht aus.

Entscheidung für Ostdeutschland noch offen

Deutschland hatte die geplante Entschädigung bereits 2021 bei der Kommission angemeldet, insgesamt geht es um 4,35 Milliarden Euro für zwei Betreiber. 2,6 Milliarden Euro waren für die RWE-Braunkohleanlagen im Rheinland vorgesehen, 1,75 Milliarden Euro soll es für die Leag-Anlagen in der Lausitz geben. Für Letztere steht das Votum der EU noch aus.

Der Leag-Vorstandsvorsitzende Thorsten Kramer betonte am Montag, für den Umbau seines Konzerns brauche es Planungssicherheit. «Die zeitnahe und positive Entscheidung im Beihilfeverfahren ist daher für die LEAG von größter Bedeutung.» In der Lausitz sei sein Unternehmen wichtiger Arbeitgeber und arbeite am Strukturwandel mit.

Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) reagierte enttäuscht auf die Entscheidung nur zum westdeutschen Revier. «Man gewinnt den Eindruck, dass die Bundesregierung sich zu wenig für die Braunkohleunternehmen in Ostdeutschland, Leag und Mibrag, einsetzt», teilte Kretschmer mit. Er erwarte jetzt eine schnelle Lösung für die 1,75 Milliarden Euro, die der Bund versprochen habe.

© dpa
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