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Spediteur vor 20 Jahren entführt: Freispruch

Mit einem überraschenden Freispruch ist am Freitag vor dem Bonner Landgericht ein Prozess gegen einen 52-Jährigen aus Troisdorf zu Ende gegangen, der sich wegen erpresserischen Menschenraubs verantworten musste. Die Strafkammer konnte dem Angeklagten nicht mit Sicherheit nachweisen, dass er vor knapp 21 Jahren an der Entführung eines heute 55-jährigen Spediteurs aus Troisdorf beteiligt war. Wegen dieser Tat vom 7. September 2003 waren zwei mutmaßliche Komplizen des heute 52-Jährigen 2004 und 2006 vom Landgericht zu fünf beziehungsweise sieben Jahren Haft verurteilt worden. Gegen einen dritten Mittäter hatte die deutsche Justiz das Verfahren eingestellt, da dieser damals in den Niederlanden wegen anderer Verbrechen für acht Jahre ins Gefängnis musste.
Justitia
Eine Figur der blinden Justitia. © Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild

Gegen diese drei Männer liefen damals polizeiliche Ermittlungen, weil sie im Verdacht standen, in Autoschiebereien, Schutzgelderpressungen und Prostitution verwickelt zu sein. Daher wurden ihre Telefone abgehört. Am Abend des 7. September 2003 zwangen sie den Spediteur mit einer Waffe zu einer Autofahrt ins Bergische Land und bedrohten ihn unterwegs. Der Mann bot ihnen 10.000 Euro für seine Freilassung an, die er sich von einem Bekannten holte, während die Entführer auf ihn warteten. Das Geld teilte das Trio dann unter sich auf. Während der Autofahrt gab es ein Telefongespräch zwischen dem nun angeklagten 52-Jährigen und dem Opfer. Der Inhalt ist aber nicht bekannt, die Kammer konnte das Gespräch nicht als Beweismittel nutzen.

Der 52-Jährige war im Zuge der Ermittlungen in Verdacht geraten und hatte im Sommer 2005 rund drei Wochen in Untersuchungshaft verbracht. Danach tauchte er 18 Jahre lang unter und lebte unter anderem Namen in Troisdorf (Rhein-Sieg-Kreis). Nachdem er sich von seiner Freundin getrennt hatte, zeigte sie ihn aus Rache an. Am 13. April 2023 wurde der Mann erneut verhaftet.

Nach dem Freispruch ordnete das Gericht am Freitag eine sofortige Haftentlassung an. Der Mann muss für die zweimalige Untersuchungshaft entschädigt werden. Es wurde aber nicht ausgeschlossen, dass die Staatsanwaltschaft das Urteil anfechten und in Revision gehen wird. Sie hatte fünf Jahre und zehn Monate Haft gefordert.

© dpa
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