Viele Eltern hätten das Kinderkrankengeld in der klassischen Erkältungszeit in Anspruch genommen. Zwei Drittel der Anträge wurden von Frauen gestellt. «In erster Linie bleiben also die Mütter zu Hause, wenn ein Kind erkrankt», hieß es. Gesetzlich krankenversicherte Eltern können aktuell jeweils maximal für 15 Arbeitstage, alleinerziehende Versicherte höchstens 30 Tage im Jahr Kinderkrankengeld beziehen, wenn sie ihr erkranktes Kind unter zwölf Jahren versorgen. Bei mehreren Kindern bis elf Jahre erhöht sich der Anspruch. Die Zahlen der TK beziehen sich auf das krankheitsbedingte Kinderkrankengeld. Es beträgt nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts.
Das erweiterte pandemiebedingte Kinderkrankengeld, das zur Betreuung von Kindern aufgrund von geschlossenen Schulen oder Kitas eingeführt worden war, lief im Frühjahr 2023 aus. Es habe im vergangenen Jahr nahezu keine Rolle mehr gespielt - in NRW seien nur noch knapp 1300 Eltern-Anträge bei der TK eingegangen.