Games Music Hörbücher Gymondo MyTone Alle Services
vodafone.de

Eingestellte Ermittlungen gegen Ex-Landrat Thema

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat die Ermittlungen gegen den früheren Ahr-Landrat Pföhler wegen der Flutkatastrophe eingestellt. Diese Entscheidung beschäftigt die Abgeordneten im Rechtsausschuss.
Landtag Rheinland-Pfalz
Der Landtag Rheinland-Pfalz ist das Parlament mit Sitz im ehemaligen "Palais Deutschordenshaus". © Helmut Fricke/dpa

Die Flutkatastrophe an der Ahr mit mindestens 135 Toten wird keine strafrechtlichen Konsequenzen haben. Am Donnerstag hatte die Koblenzer Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass die Ermittlungen eingestellt wurden. Nun befasst sich der Rechtsausschuss des rheinland-pfälzischen Landtags an diesem Dienstag (14.30 Uhr) in einer Sondersitzung mit dieser Entscheidung. Justizminister Herbert Mertin (FDP) wird den Abgeordneten über das Ermittlungsergebnis berichten.

Dabei ging es um den Verdacht der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung im Amt durch Unterlassen. Die Staatsanwaltschaft hatte nach fast zweieinhalb Jahren Ermittlungen entschieden, weder gegen den damaligen Landrat Jürgen Pföhler (CDU) noch gegen einen seiner engen Mitarbeiter des Krisenstabs Anklage zu erheben. Gegen diese Entscheidung kann Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft eingelegt werden.

Die Staatsanwaltschaft sieht keinen hinreichenden Tatverdacht gegen Pföhler und seinen Mitarbeiter. Besonders Hinterbliebene von Flutopfern sind mit der Entscheidung nicht einverstanden, weil unter anderem im Untersuchungsausschuss des Landtags zahlreiche Mängel beim Katastrophen-Management im Landkreis Ahrweiler deutlich geworden waren.

Die Staatsanwaltschaft kam zu dem Schluss, dass es sich bei der Ahrflut im Juli 2021 um eine außergewöhnliche Naturkatastrophe gehandelt habe, deren extremes Ausmaß für die Verantwortlichen des Landkreises nicht konkret vorhersehbar gewesen sei. Zwar sei der Katastrophenschutz im Kreis unzureichend organisiert gewesen und das Führungssystem des Katastrophenschutzes habe eine ganze Reihe von Mängeln aufgewiesen. So habe etwa ein Alarmplan Hochwasser gefehlt. Es habe keine systematische Evakuierungsplanung oder Risikoanalysen gegeben. Diese «durchaus beachtlichen Mängel», die ein Gutachter festgestellt hat, begründeten aus Sicht der Staatsanwaltschaft aber keine Strafbarkeit.

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
«The Voice of Germany»
Tv & kino
Ein Neuling, drei Lieblinge: Neue Coaches bei «The Voice»
«Let's Dance»
Tv & kino
«Let's Dance»: Bendixen raus, Kelly bleibt Topfavorit
Britischer König Charles III.
People news
König Charles reist zu D-Day-Gedenken in Normandie
Online-Plattform X
Internet news & surftipps
Musk lässt Twitter-Webadressen auf x.com umleiten
Unechte Karettschildkröte schwimmt im Meeresmuseum von Stralsund
Das beste netz deutschlands
So gelingen Fotos durch die Glasscheibe eines Aquariums
KI Symbolbild
Internet news & surftipps
Europarat verabschiedet KI-Konvention
Public Viewing in Berlin
Fußball news
Etliche Großstädte ohne Public Viewing zur EM
Ein Balkonkraftwerk in München
Wohnen
Wie melde ich mein neues Balkonkraftwerk an?