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Geflüchtete finden Schutz in Gemeinden: Auch Kinder darunter

Die Zahl der begonnen Kirchenasyle im Bereich der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland hat zugenommen - die Zahl der Anfragen sei dazu noch deutlich höher, so eine Expertin der Kirche.
Kirchenasyl in Thüringen und Sachsen-Anhalt
Bunte Hände und das Wort «Willkommen» ziert eine Wand. © Patrick Pleul/zb/dpa

Für 75 Menschen hat in Gemeinden auf dem Gebiet der Evangelischen Kirche Mitteldeutschland (EKM) dieses Jahr ein Kirchenasyl begonnen. Das sei ein deutlicher Anstieg, hieß es seitens der EKM: Im Jahr davor hätte für rund 50 Menschen ein Kirchenasyl begonnen. Geflüchtete können laut der Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft «Asyl in der Kirche» dann durch Kirchenasyl vor einer Abschiebung geschützt werden, wenn durch diese Abschiebung Gefahren für Leib, Leben und Freiheit droht.

Auch mit Blick auf die jeweiligen Bundesländer zeigt sich demnach eine deutliche Zunahme: Begann 2023 in Sachsen-Anhalt für 38 Menschen ein Kirchenasyl, waren es im Jahr zuvor 28. In Thüringen war das in diesem Jahr bislang für 47 Menschen der Fall und im vergangenen Jahr für 26.

Allerdings schwanke die Zahl der Kirchenasyle insgesamt im Laufe des Jahres, betonte eine Sprecherin der EKM. So stünden aktuell im Bereich Thüringen 23 Menschen, darunter fünf Kinder unter dem speziellen Schutz und im Bereich Sachsen-Anhalt 14 Menschen, davon zwei Kinder. Die meisten der Menschen kommen demnach aus Syrien und Afghanistan. Einige stammten aber auch aus dem Irak und der Russischen Föderation.

«Aus meiner Sicht steigt die Anzahl der Kirchenasyle, wobei die Anzahl der Anfragen deutlich höher ist», sagte die Beauftragte für Migration und Interreligiösen Dialog bei der EKM Petra Albert. Die Grüne dafür, Kirchenasyl zu gewähren blieben im Grunde seit Jahren unverändert: «Als Kirche können wir gar nicht anders, wir müssen uns engagieren, wenn Menschen in humanitären Notlagen sind.»

So decke etwa die Dublin-Verordnung nicht alle humanitären Konstellationen ab, insbesondere im Bereich Familie. Die Dublin-Verordnung sieht vor, dass Asylbewerber dort registriert werden, wo sie die Europäische Union zuerst betreten. Dieses Land soll dann auch für den Asylantrag zuständig sein. «Auch gibt es nach wie vor Länder, in die geflüchtete Menschen keinesfalls zurückwollen, da sie dort zusätzlich zu all dem, was sie bereits erleiden mussten, neue traumatische Erfahrungen machen mussten», betonte Albert.

Über Beginn und Ende eines Kirchenasyls entscheidet «Asyl in der Kirche» zu Folge die jeweilige Gemeinde. Denn diese muss für die gesamte Dauer Versorgung und Begleitung leisten.

© dpa
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