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Hundertfacher Kindesmissbrauch: 59-Jähriger verurteilt

775 Missbrauchsfälle warf die Staatsanwaltschaft in Dessau-Roßlau einem 59-Jährigen vor. Er soll einen Jungen und ein Mädchen jahrelang teilweise schwer sexuell missbraucht haben. Nun hat das Landgericht geurteilt.
Justitia
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. © Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild

Ein 59-Jähriger ist vom Landgericht Dessau-Roßlau wegen schweren sexuellen Missbrauchs an Kindern zu acht Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Von den angeklagten 775 Fällen konnten dem Mann letztlich gut 100 Taten nachgewiesen werden, hieß es in der Urteilsbegründung am Montag. Die Vorsitzende Richterin folgte der Empfehlung eines Gutachters und ordnete wegen verminderter Schuldfähigkeit des 59-Jährigen die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Der Mann aus Dessau-Roßlau hatte nach Ansicht der Kammer mehr als zehn Jahre lang ein Mädchen und einen Jungen teilweise schwer sexuell missbraucht. Die Kinder waren zu Beginn der vorgeworfenen Taten laut Staatsanwaltschaft neun beziehungsweise zehn Jahre alt und sollen von ihm unter Druck gesetzt und teilweise mit Geld gefügig gemacht worden sein. In der Urteilsbegründung sagte die Richterin, dass von dem pädophilen Mann eine hohe Wiederholungsgefahr ausgehe. Der Mann nahm die Ausführungen regungslos zur Kenntnis.

Die Opfer leiden nach eigenen Angaben bis heute unter dem Missbrauch. Die Mutter der Kinder hatte zu Prozessbeginn erklärt, dass der Mann als Onkel ihres früheren Lebensgefährten in ihren Bekanntenkreis gerutscht sei und sich zu einem «väterlichen Freund» der Familie entwickelt habe. Für sie habe es keine offensichtlichen Probleme oder Warnzeichen gegeben.

Die Kinder hätten den 59-Jährigen gemocht und ihn häufig im Garten besucht, sagte die 43-Jährige vor Wochen. Er habe sich aus ihrer Sicht teilweise aufopfernd gekümmert und beispielsweise dem pferdebegeisterten Mädchen ein Pony besorgt. Dem Jungen habe er eine Computerkonsole gekauft. Ab wann und wie oft die Kinder beim Angeklagten übernachteten, konnte sie nicht genau sagen. «Oft», so ihre Antwort auf Nachfrage der Staatsanwaltschaft.

Der 59-Jährige hatte zu Prozessbeginn angegeben, dass er mit dem Mädchen vier Mal sexuell intim geworden sei. Er habe das als «befriedigend» empfunden. An dem Jungen - ihrem Halbbruder - habe er nach eigenen Angaben gegen Geld sexuelle Handlungen vorgenommen. In insgesamt vier Jahren sei es immer wieder zu Treffen gekommen, bei denen der Junge von ihm bezahlt worden sei. Der Missbrauch habe sich demnach überwiegend in der Dessauer Wohnung und im Gartenhaus des 59-Jährigen ereignet.

Den Anstoß für die Ermittlungen gab ein Hinweis eines Erziehers aus dem Internat, in dem das Mädchen aktuell ihre Ausbildung macht, wie ein Sprecher des Gerichts erläuterte. Die Ermittler stießen daraufhin auf Tagebuchaufzeichnungen.

Um die Persönlichkeitsrechte der Opfer zu schützen, schloss die Richterin für Teile des Prozesses die Öffentlichkeit aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© dpa
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